Schopfheim (wm). Zum Kassenbon auch noch ein Knöllchen: Der Einkauf beim Billiganbieter Aldi kann für Kunden in Schopfheim seit kurzem etwas teurer werden. Der Grund: Seit September gilt auf dem großen Privatparkplatz des Einkaufsmarktes in der Bismarckstraße ein strenges Reglement. Sein Auto abstellen darf dort nur, wer eine blaue Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legt. Wer’s nicht weiß oder es vergisst, muss blechen – und zwar nicht zu knapp. 20 Euro „Nutzungsentgelt“ verlangt Aldi von all jenen, die ohne blaue Scheibe parken – einerlei, ob sie im Markt einkauften oder nicht. Obwohl große Schilder an der Parkplatzufahrt auf die neue Regelung hinweisen, tun sich viele Kunden noch schwer damit - und erleben ihr blaues Wunder, wenn sie die Parkscheibe nicht auf dem Armaturenbrett auslegen. Die rigorose Überwachung, die im Auftrag von Aldi eine private Parkraum-Managementfirma exerziert, sorgt denn auch für Unmut unter den Kunden. Einer berichtet, er sei mit eingekauften Waren unterm Arm zum Auto gekommen, als ihm ein Parkwächter gerade eine „Zahlungsaufforderung“ hinter die Scheibenwischer klemmte. Der Hinweis des Kunden, er habe doch gerade eingekauft und sein Auto nicht länger als eine Viertelstunde abgestellt, stieß auf taube Ohren. Auch der Kassenzettel als Beweis fruchtete nichts – das Wachpersonal hatte kein Erbarmen, der Mann musste zahlen. Nicht besser erging es einer Frau, die die blaue Scheibe vergessen hatte. Zuhause entdeckte sie die Zahlungsaufforderung an der Windschutzscheibe und staunte nicht schlecht, als sie da zu lesen bekam, dass sie binnen zehn Tagen das Geld zu überweisen habe, sonst übernehme ein Rechtsanwalt das Verfahren. Sie habe dann mit einer Gesamtkostenforderung von 73 Euro und bei weiterer Zahlungsverweigerung mit einer Unterlassungsklage zu rechnen. Nicht genug damit: Auf dem Zahlungsbefehl stand weiter, dass ihr Kfz-Kennzeichen registriert sei, beim nächsten Verstoß drohe das Abschleppen des Fahrzeugs. Sie möge doch Verständnis dafür haben, dass sich das Unternehmen vor „unberechtigten Parkern“ schützen müsse. Aldi rechtfertigt seine rigide Parkpraxis mit dem Hinweis darauf, dass in einzelnen Filialen aufgrund von „Fremdparkern“ zu wenig Parkplätze für Kunden zur Verfügung stehen. Dies sei besonders in Innenstadtgebieten der Fall, so das Unternehmen, das sich auf Nachfrage unserer Zeitung mehrere Tage Zeit ließ, um die eingereichten (schriftlichen) Fragen zu beantworten. Bei Parkproblemen entscheide die jeweilige Regionalgesellschaft, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vor Ort zu ergreifen sind. Eine davon sei die Einführung einer Parkscheibenpflicht. Leider gebe es auch Filialen, bei denen sich die Verantwortlichen entschließen müssten, mit der Überwachung ein externes Unternehmen zu beauftragen, das an Dauer- oder Falschparker auch „Strafzettel“ verteilen dürfe. Dies sei auch in Schopfheim der Fall. Hier könnten die Kunden mit Parkscheibe bis zu maximal zwei Stunden parken. Diese Regelung entspreche „selbstverständlich“ den gesetzlichen Bestimmungen. Bei den genannten Maßnahmen gehe es darum, den Kunden ausreichend Parkraum zur Verfügung zu stellen und einen problemlosen Einkauf zu ermöglichen. Dafür hätten die Kunden „in der Regel auch Verständnis“, so Aldi. Wohl nicht alle. Die Frau, die in Schopfheim das geharnischte Knöllchen kassierte, hat die Nase jedenfalls voll. „Ich setze nie wieder einen Fuß in den Aldi“, schwört sie.