„Man muss aber bedenken, dass Strafe oder Strafvollzug Maßnahmen sind, die recht spät greifen und bei denen man sich fragen darf, ob eine ‚Lebensbahnkorrektur‘ bei diesen Jugendlichen noch möglich ist“, so Rainer Stickelberger. In diesem Zusammenhang informierte der Justizminister über ein neues Konzept „Häuser des Jugendrechts“, in denen Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendhilfe und Schulsozialarbeit zusammen wirken. Ziel ist hierbei, die Aufarbeitung der Straftaten durch Nähe zum Jugendlichen, verbunden mit einer Vorbereitung auf den Übergang in die Freiheit. Hierzu gehört weiter, dass den Jugendlichen die Möglichkeit gegeben wird, Schulabschlüsse nachzuholen oder einen Beruf zu erlernen.
Um das Straffälligwerden zu verhindern, müsse das Augenmerk vor allem auf die Prävention gelegt werden. Und hier komme der Verantwortung der Familie, der Schule und des Umfelds eine große Bedeutung zu. Natürlich nehme auch das Land durch die Förderung von Schulsozialarbeit, von Streetworkern oder Präventionsprogrammen seine politische Verantwortung wahr.
„Eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen guten Lebensweg ist ein guter Bildungsabschluss“, betonte der Justizminister. „Wir versuchen in Baden-Württemberg mit der als Ganztagsschule geführten Gemeinschaftsschule hierzu einen positiven Beitrag zu leisten“, erklärte Rainer Stickelberger.