Schwörstadt Bugger kann Aufregung verstehen

Die Oberbadische
Bürgermeister Artur Bugger kann die Aufregung über den Maschendrahtzaun im Schwörstädter Freibad verstehen, mahnt aber einen anständigen Umgang miteinander an.Archivfoto: Rolf Reißmann Foto: Die Oberbadische

Gespräch mit dem Schwörstädter Bürgermeister zum Maschendrahtzaun im Freibad

Schwörstadt. Kritiker meinen, der Maschendrahtzaun im Schwörstädter Rheinbad, der das Schwimmen im Fluss wegen haftungsrechtlicher Probleme verhindern soll, erregt die Gemüter. Manch einer glaubt, es sei ein Weg, die Schließung herbei zu führen. Bürgermeister Artur Bugger weist diesen Verdacht im Gespräch mit Ulf Körbs zurück.

Herr Bugger, der Zaun im Schwörstädter Schwimmbad sorgt für viel Aufregung unter den Badegästen. Oder ist es einfach nur „viel Rauch um nichts“?

Bugger: Ich kann verstehen, dass man sich aufregt, aber man muss es mit Anstand tun und nicht so, wie sich manche aufführen. Das Gutachten, das der Gemeinderat einstimmig in Auftrag gab, hatte dieses Ergebnis – ein Zaun mindestens 1,35 Meter Höhe – und damit müssen wir leben. Die strafrechtliche Auslegung der Baderichtlinien durch die Gerichte bestätigt deren Wichtigkeit. Diese Gutachter arbeiten in ganz Deutschland.

Sie argumentieren mit der Haftungsfrage. Flussauf, flussab scheint das aber kein Argument zu sein. Selbst Rheinfeldens Oberbürgermeister Klaus Eberhardt ging beim Rheinfelder Rheinschwimmen in die Fluten. Wo liegt der Unterschied zu Schwörstadt?

Bei uns ging man von unserem Betriebsgelände in den Rhein und dadurch haften wir strafrechtlich und versicherungsrechtlich. Eine Haftung für Menschen kann nicht abgetreten werden. Als gesetzlicher Vertreter der Gemeinde hafte ich persönlich, im Strafrecht!! wenn jemanden zu Schaden kommt. Ein einmaliges Rheinschwimmen ist eine andere Situation. Was sie ansprechen ging auch noch von der Schweizer Seite aus, wo ganz andere Gesetze gelten.

In der Vergangenheit haben Sie immer wieder eher beschwichtigend reagiert, wenn aus gesundheitlichen Gründen wegen der möglichen Bakteriengefahr vor dem Baden im Rhein gewarnt wurde. Das hätte auch in Ihrer Verantwortung gelegen. Was hat sich geändert?

Es ging immer nur um die Wasserqualität und da haben wir Regeln gefunden, mit denen fast alle Badegäste leben konnten, denn für den Rhein kann man sicher nicht alles nennen. Doch ich habe immer für das Schwimmbad und das Schwimmen im Rhein gekämpft, aber nur mit Blick auf die Wasserqualität. Das Strafrechtliche kam erst jetzt, auch für mich, überraschend sehr in den Vordergrund.

Die Aufsichtspflicht scheint aus Ihrer Sicht das große Problem zu sein. Wieso bekommen Sie keine ausreichend qualifizierte Schwimmmeister?

Wir hatten in den letzten Jahren immer nur qualifizierte Bademeister. Aber es gibt eben zu wenig, da muss in der Ausbildung was geschehen. Dieses Jahr hatte der Gemeinderat zum ersten Mal eine zweite Badeaufsicht genehmigt, leider ging das aufgrund des Verhaltens von nicht wenigen Gästen wegen des Rheinbadens „in die Hose“, denn die Badefachfrau hat in der Probezeit wieder gekündigt.

Und was ist mit dem Vorwurf, das ausschlaggebende Gutachten sei eher ein Gefälligkeitsgutachten, das Ihnen genau Handhabe bieten sollte, das Schwimmbad schließen zu können und so Kosten zu sparen?

Ich habe noch nie das Schwimmbad schließen wollen, und für mich bleibt es auch offen, dafür habe ich mich immer eingesetzt. Eine Schließung kann nur der Gemeinderat festlegen. Ich habe es vor einigen Jahren auf die Tagesordnung genommen, um endlich den Schließungsgerüchten entgegen zu wirken. Nur ein Gemeinderat war für die Schließung aufgrund des Haushaltes, alle anderen, auch ich, waren weiterhin für das Bad. Das Gutachten sagt überhaupt nichts über das Bad aus, sondern nur über das Schwimmen im Rhein von unserer Liegewiese aus. Wegen der üblen Nachrede eines Gefälligkeitsgutachtens reden Sie mal mit der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen, was die Ihnen wohl erzählen werden?

u Bugger fügt noch hinzu: „Gott sei Dank ist in den vergangenen 30 Jahren niemand bei uns ertrunken. Aber 1962 ist bei uns im Rhein ein Arzt ertrunken, trotz versuchter Rettungsmaßnahmen.“

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