Wir hatten in den letzten Jahren immer nur qualifizierte Bademeister. Aber es gibt eben zu wenig, da muss in der Ausbildung was geschehen. Dieses Jahr hatte der Gemeinderat zum ersten Mal eine zweite Badeaufsicht genehmigt, leider ging das aufgrund des Verhaltens von nicht wenigen Gästen wegen des Rheinbadens „in die Hose“, denn die Badefachfrau hat in der Probezeit wieder gekündigt.
Und was ist mit dem Vorwurf, das ausschlaggebende Gutachten sei eher ein Gefälligkeitsgutachten, das Ihnen genau Handhabe bieten sollte, das Schwimmbad schließen zu können und so Kosten zu sparen?
Ich habe noch nie das Schwimmbad schließen wollen, und für mich bleibt es auch offen, dafür habe ich mich immer eingesetzt. Eine Schließung kann nur der Gemeinderat festlegen. Ich habe es vor einigen Jahren auf die Tagesordnung genommen, um endlich den Schließungsgerüchten entgegen zu wirken. Nur ein Gemeinderat war für die Schließung aufgrund des Haushaltes, alle anderen, auch ich, waren weiterhin für das Bad. Das Gutachten sagt überhaupt nichts über das Bad aus, sondern nur über das Schwimmen im Rhein von unserer Liegewiese aus. Wegen der üblen Nachrede eines Gefälligkeitsgutachtens reden Sie mal mit der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen, was die Ihnen wohl erzählen werden?
u Bugger fügt noch hinzu: „Gott sei Dank ist in den vergangenen 30 Jahren niemand bei uns ertrunken. Aber 1962 ist bei uns im Rhein ein Arzt ertrunken, trotz versuchter Rettungsmaßnahmen.“