Schwörstadt (rr). Es war seine Privatinitiative, als Manfred Henle für Dienstagband zu einer Diskussion um das Baden im Rhein einlud. Viele Schwörstädter weiß er hinter sich, denn die Fehler des von der Verwaltung vorgestellten Gutachtens zum Rheinbad seien noch immer nicht berichtigt worden. Dagegen stellt das von einer Fachkanzlei für Verwaltungsrecht erarbeitete Gutachten klar, dass weder ein Verbot ausgesprochen werden kann noch am jetzigen Ufer das Baden nicht möglich sein könnte. Voraussetzung sind klare Abtrennung und Baden auf eigene Gefahr, dafür trägt die Gemeinde keine Verantwortung. Die im Verwaltungsgutachten genannte persönliche Haftungspflicht des Bürgermeisters wird von der Fachkanzlei ad absurdum geführt.