In dieser Verständigung wurde dem Angeklagten als Gegenleistung für ein Geständnis eine Strafobergrenze von 90 Tagessätzen in Aussicht gestellt. Danach gab der Angeklagte über seine Verteidiger eine Erklärung ab. Der Beschuldigte räumte ein, die Bilder besessen und später gelöscht zu haben. Bei einer Wohnungsdurchsuchung im März 2014 war das Notebook beschlagnahmt und die Bilder gefunden worden.
Die Plädoyers der Staatsanwältin und der beiden Verteidiger fanden entsprechend der Strafprozessordnung in nicht-öffentlicher Verhandlung statt. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Öffentlichkeit von Teilen der Verhandlung ausgeschlossen war. In diesem Strafverfahren war dies immer dann der Fall, wenn es um das Sexualleben des Angeklagten ging. Die Urteilsverkündung war dann wieder öffentlich.