Schwörstadt Richter spricht mildes Urteil

Die Oberbadische

Geständnis: Angeklagter kommt mit Geldstrafe davon

Schwörstadt (dr). Es hatte sich schon angedeutet. In dem Strafverfahren gegen einen 30-jährigen Schwörstädter wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornographischen Bildern kam es am Donnerstag zu einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

In dieser Verständigung wurde dem Angeklagten als Gegenleistung für ein Geständnis eine Strafobergrenze von 90 Tagessätzen in Aussicht gestellt. Danach gab der Angeklagte über seine Verteidiger eine Erklärung ab. Der Beschuldigte räumte ein, die Bilder besessen und später gelöscht zu haben. Bei einer Wohnungsdurchsuchung im März 2014 war das Notebook beschlagnahmt und die Bilder gefunden worden.

Die Plädoyers der Staatsanwältin und der beiden Verteidiger fanden entsprechend der Strafprozessordnung in nicht-öffentlicher Verhandlung statt. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Öffentlichkeit von Teilen der Verhandlung ausgeschlossen war. In diesem Strafverfahren war dies immer dann der Fall, wenn es um das Sexualleben des Angeklagten ging. Die Urteilsverkündung war dann wieder öffentlich.

Die Staatsanwältin sei nach den Ermittlungen davon ausgegangen, dass der Angeklagte wohl vorsätzlich und wissentlich im Internet Seiten mit den verbotenen Inhalten aufgesucht habe. Dies sei durch die Suchbegriffe im Internet-Browser untermauert worden. Ein längerfristiges Interesse an derartigen Inhalten läge daher nahe.

Über die Höhe der Strafanträge war, da nicht öffentlich gestellt, nichts zu erfahren.

Richter Simon Adam verhängte nach Abwägung der Tatumstände eine Geldstrafe von 65 Tagessätzen. Dem Urteil lagen noch neun der ursprünglich 14 angeklagten Bilder zu Grunde.

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