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Steinen „An Vorschriften nicht rütteln“

Markgräfler Tagblatt

Weitenauer Rat: Bauvoranfrage abgelehnt

Steinen-Weitenau (hjh). Das war rekordverdächtig: Gerade mal sieben Minuten rauchten am Weitenauer Ratstisch bei der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrates die Köpfe. Dann konnte Ortsvorsteherin Freya Bachmann überleiten zum nichtöffentlichen Part des Abends im Vereinsraum des Rathauses.

Und den einen Punkt auf der Tagesordnung wie erwartet mit dem einstimmigen Segen ihrer Ratskollegen abhaken, ganz so, wie das am Tag zuvor bereits vom Bauausschuss in Steinen bereits geschehen und wie das in einer Stellungnahme der Bauaufsichtsbehörde in Lörrach zu lesen war.

„Die Bauvoranfrage zur Bebaubarkeit eines Grundstücks auf Flurstück Nummer 618 wird gemäß § 35 Baugesetzbuch nicht befürwortet, da es sich bei dem Bauvorhaben um kein im Außenbereich privilegiertes Vorhaben handelt.“

Der Antragsteller hat vor, „aus gesundheitlichen Gründen und altersbedingt“ das zur Debatte stehende Grundstück zu verkaufen. „Eine junge Familie aus Schopfheim“ sei am Kauf interessiert, könne die Finanzierung des kompletten Baus aber nur stemmen, wenn sie einen Teil des Grundstücks als Bauland weiter veräußern dürfe. Deshalb bat der Antragsteller um eine rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob eine spätere Baugenehmigung möglich sein könne.

Der Haken: Das Grundstück liegt im Außenbereich, darf also „auf gar keinen Fall bebaut werden“, wenn es sich um kein privilegiertes Vorhaben wie etwas den Bau eines landwirtschaftlich zu nutzenden Gebäudes handelt.

Und damit war für alle an den Ratstischen hier wie dort klar: „An den geltenden Gesetzen und Vorschriften gibt’s nichts zu rütteln. Es bleibt uns gar nichts anderes übrig, als den Antrag abzulehnen.“

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