Steinen-Hüsingen (w). Da in Baden-Württemberg Rauchmelder Pflicht werden, informierte die Feuerwehrabteilung Hüsingen bei ihrer Abschlussübung über die lebensrettenden Piepser. Der ehemalige Abteilungskommandant Karlfrieder Müller informierte, dass „Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten sind“. Die Rauchwarnmelder müssen so angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Müller sagte, wo man Rauchmelder kaufen kann. Interessant war für viele Gäste, dass man für manche Modelle keinen Bohrer und Dübel mehr für Befestigung brauche. Vielmehr würden sie mittels zweier Magnetplatten, von denen eine an die Decke und das Gegenstück an die Rückseite des Rauchmelders geklebt wird, angebracht.