Steinen „Eine einmalige Chance verpasst“

Markgräfler Tagblatt

Bauausschuss: Wohnbauvorhaben im Außenbereich von Weitenau nicht zulässig

Steinen (jab). Aus einem Grundstück mach’ zwei, und ein weiteres Haus dabei? Nicht so im Außenbereich, wie im Steinener Bauausschuss am Dienstagabend einmal mehr klargestellt wurde.

Einhellig abschlägig beschied dieser die Bauvoranfrage eines Grundstückseigentümers aus Weitenau: Dieser wollte ausloten, ob es möglich ist, auf seinem Grundstück im Lindensängelen am Ortsrand von Weitenau ein weiteres Gebäude zu errichten. Hintergrund: Eine junge Familie sei stark am Kauf seines Anwesens interessiert, wäre aber darauf angewiesen, einen Teil des Grundstücks als Bauland weiterzukaufen, um das Projekt finanziell stemmen zu können.

„Wir müssen deutlich feststellen: Ein Wohnbauvorhaben ist hier nicht zulässig“, erklärte Bauamtsmitarbeiter Patrik Riesterer unter Verweis darauf, dass das Grundstück im Außenbereich liegt; dort sind ohne planungsrechtliche Grundlage nur „privilegierte Bauvorhaben“ - etwa aus der Landwirtschaft – zulässig.

„Wir können also nur die Ablehnung vorschlagen“, so Riesterer. Er verwies jedoch zugleich darauf, dass die Gemeinde in Sachen Planungsrecht womöglich Spielraum habe; darüber sollte nicht-öffentlich beraten werden.

Gemeinderat Christoph Gebhardt (CDU) verwies darauf, dass der jetzige Eigentümer die „einmalige Chance“ gehabt habe, sein Grundstück in den Bebauungsplan des neu geschaffenen Baugebiet „Hofäcker“ auf der gegenüberliegenden Straßenseite aufnehmen zu lassen - „die wurde nicht wahrgenommen.“

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