Als „atypischer Kleinstbetrieb“ eingestuft, darf der Antragsteller seinen Karosserie- und Lackierbetrieb nun erweitern. Der Beschluss der Satzung war der letzte Akt in einem langwierigen Verfahren: Bereits 2011 hatte der Handwerker seinen Bauantrag gestellt; seither hatten sich unterschiedliche Behörden von der Gemeindeverwaltung über das Landratsamt bis zum Regierungspräsidium mit dem Fall beschäftigt. Unter anderem hatten sich Gemeinderat und der Endenburger Ortschaftsrat zeitweilig gegen die Pläne gesperrt, da eine solche Nutzung doch eher in ein Gewerbegebiet gehöre. Das Landratsamt hatte unter Verweis auf die befürchteten Lärmemissionen und Gerüche gegen den Betrieb argumentiert; diese Bedenken widerlegte der Handwerker durch Gutachten.
Willibald Kerscher bezeichnete den langwierigen Prozess als „unverhältnismäßig“. Die Steine, die einem kleinen Betrieb hier bei seiner Erweiterung in den Weg gelegt werden, beißen sich mit den (Lippen)bekenntnissen zum ländlichen Raum, sagte Kerscher. Ausdrücklich adressiert Kerscher diese Vorwürfe nicht an die Steinener Verwaltung, sondern an Landratsamt und Regierungspräsidium.