Steinen-Endenburg (hf). Für den Ortsteil Endenburg hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die Erweiterung der Außenbereichssatzung „Im Hofacker II“ mit Mehrheit beschlossen. Nach einem Ortstermin mit Vertretern des Landratsamts und des Regierungspräsidiums war festgestellt worden, dass die Voraussetzungen für eine Erweiterung der Außenbereichssatzung rechtlich gegeben sind. In der Satzung wird festgehalten, dass die genannte Fläche auch für kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe genutzt werden darf. Damit ist die Möglichkeit geschaffen, dass in diesem Gebiet eine Kfz-Werkstatt mit Karosserie- und Lackierarbeiten betrieben werden kann. Rainer König machte darauf aufmerksam, dass es sich bei Entscheid zugunsten des Kfz-Betriebs um eine Einzelfallentscheidung handelt, und dass eine Erweiterung oder Vergrößerung des Betriebs explizit ausgeschlossen ist. Rudolf Steck (SPD) hielt die in der Begründung enthaltenen zeitlichen Befristungen der Karosserie- und Lackierarbeiten auf wenige Stunden pro Tag für „problematisch“. Hier würden für den laufenden Betrieb erhebliche Einschränkungen gemacht. Der Rat entschied mit Mehrheit die Aufstellung einer erweiterten Außenbereichssatzung, bei vier Enthaltungen aus der SPD. Für den Ortsteil Höllstein stimmte der Gemeinderat der Änderung des Bebauungsplans „Brühl-Grienern“ einstimmig zu. Die Bebauungsplanänderung war notwendig, um die Voraussetzungen für den Bau des neuen Feuerwehrgebäudes zu ermöglichen. Gleichzeitig wurden Anpassungen vorgenommen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Wohnbebauung der Kommunalen Wohnbau GmbH zu schaffen.