Steinen Kreistag ist nicht unterrichtet

Markgräfler Tagblatt

Peter Jensch: „Bruch de Landesverfassung“

Steinen. Peter Jensch, Altkreisrat (FDP) und auch Altsynodaler der evangelischen Landeskirche in Baden, hat in einem Schreiben an den Kreistag angeregt, den Antrag der Gemeinde Steinen, die Urne mit Hitlers Schriften aus dem Grundstein des Denkmals neben der Petruskriche zu entfernen, nicht zu genehmigen.

Der Beschluss des Gemeinderats und die in Steinen gefundene Konsensbildung am „Runden Tisch“ stelle einen Bruch der Landesverfassung des Bundeslandes Baden-Württemberg dar, so Jensch. Die Denkmale genießen öffentlichen Schutz und die Pflege des Staates und der Gemeinden (Artikel 3c der Landesverfassung).

Peter Jensch vermisst eine Unterrichtung des Kreistages. Der Landkreis und der Kreistag als Hauptorgan hätten einen Unterstützungsauftrag für die Gemeinden des Kreises, und die Verfassung habe neben dem Staat den Gemeinden den öffentlichen Schutz und die Pflege der Denkmale übertragen.

Daher, so Altkreisrat Peter Jensch, sei es nicht nachvollziehbar, dass über eine Genehmigung am Kreistag vorbei entschieden wurde, die Urne mit Hitlers Schriften aus dem Grundstein des Denkmals zu entfernen.

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