Steinen „Verdichtung ist noch angemessen“

Markgräfler Tagblatt
Als eine positive Entwicklung einer brachliegenden Fläche werden die Bebauungspläne für Wohnhäuser „Im Zirkel“ in Hägelberg angesehen.                                                                            Gestaltungsplan: Siedlungswerkstatt Entwicklungsgesellschaft GmbH, Konstanz Foto: Markgräfler Tagblatt

Gemeinderat Steinen: Gremium erteilt Einvernehmen zum Bebauungsplanentwurf „Im Zirkel“

Von Anja Bertsch

Bei einer Gegenstimme gab der Steinener Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag den Bebauungsplanentwurf für das Hägelberger Minibaugebiet „Im Zirkel“ zur Offenlage frei.

Steinen. Unterm großen Leitstern der „Innenentwicklung“ sollen auf der bislang brach liegenden 0,74 Hektar großen Fläche im Dorfkern vier Einzelhäuser und ein Doppelhaus entstehen. Ein entsprechendes Bebauungskonzept der Firma MAWO aus Efringen-Kirchen liegt bereits vor.

Verkehrsmäßig erschlossen wird das Baugebiet durch eine Straße, die von der Stichstraße „Im Zirkel“ (hinter dem Grundstück Nr. Zirkel) abgeht und „über Eck“ auf die Untere Dorfstraße führt; ein Fußweg soll zum Wendehammer am Ende der Stichstraße „Im Zirkel“ führen.

Chance auf eine Innenentwicklung

Die Häuser entstehen zu gleichen Teile nördlich und südlich der Straße. Eigentlich existiert für diesen Bereich des Dorfes bereits der Bebauungsplan „Ziegelacker“ aus dem Jahr 1982; für das betreffende Teilgebiet jedoch wurde dieser nie vollzogen, erläuterte Planer Till O. Fleischer in der Sitzung. Das eröffne die Chance auf eine Innenentwicklung inklusive „Anpassung der baulichen Dichte an heutige Maßstäbe“, sprich: Mehr Häuser auf gleicher Fläche.

Sollten auf dem gesamten Areal ursprünglich einmal drei Bauplätze / Häuser entstehen, so sind es nun fünf beziehungsweise sechs. Gleichwohl sei die größere Verdichtung dem dörflichen Charakter noch angemessen, betonte der Planer.

Um dies zu gewährleisten, soll eine Begrenzung von zwei Wohneinheiten je Gebäude eingezogen werden, darauf hatte der Hägelberger Ortschaftsrat bei seinen Beratungen Wert gelegt. Dies sei über den Bebauungsplan zwar nicht zu regeln, könne jedoch im Rahmen des Erschließungsvertrages zwischen Gemeinde und Bauträger vereinbart werden, so Fleischer.

Brachliegende Fläche wird aktiviert

„Es ist eine positive Entwicklung, dass hier eine brachliegende Fläche für die Wohnbebauung aktiviert werden kann“, betonte der Planer. Wie jede Baumaßnahme, so bedeutet auch die Bebauung „Im Zirkel“ selbstredend einen Eingriff in die Natur. Gegenüber dem ursprünglichen Bebauungsplan werden 600 Quadratmeter zusätzliche Fläche versiegelt. Ein vollständiger Ausgleich sei „nicht möglich, aber auch nicht nötig“, erklärte Kunz: Um die Innenverdichtung zu befördern, sieht der Gesetzgeber in diesen Fällen gelockerte Auflagen vor.

Wenngleich die Gesetzeslage in diesem Fall einen vergleichsweise lockeren Umgang mit der Natur erlaube, sei doch ein „behutsames Vorgehen notwendig, damit ein Dorf ein lebenswertes Dorf bleibt“, mahnte Gemeinschafts-Gemeinderätin Ruth Noack. Nicht zuletzt stehen auf dem Grundstück bislang zwölf Bäume, die - je nach Platzierung der Gebäude - gefällt werden müssen; auf jeden Fall weichen soll eine alte Eiche, die der neuen Straße im Weg steht. „Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg“, warb Noack für die Verlegung der Straße südlich um den Baum herum.

Demgegenüber verwies Planer Fleischer darauf, dass die vermeintlich kleine Änderung „gravierende Auswirkungen“ auf die gesamte, mit sämtlichen betroffenen Eigentümern fein austarierte Planung hätte. „Wenn man sich für die Innenverdichtung entscheidet, sollte man die Möglichkeiten vollständig nutzen.“ Immerhin verschone man damit den Außenbereich vor „weiteren Entwicklungen“, bezog Fleischer eindeutig Position.

Außenbereich wird verschont

Auch Bürgermeisterstellvertreter Christof Gebhardt als Sitzungsleiter hob den Vorrang des Gesamtplanes gegenüber einer einzelnen Eiche hervor. Inhaltlich zumindest folgten die übrigen Gemeinderäte dieser Auffassung und erklärten geschlossen ihr Einverständnis mit dem Bebauungsplanentwurf.

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