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Steinen Wunsch nach Baumöglichkeit erhört

Markgräfler Tagblatt

Gemeinderat: Bebauungsplan „Bündenfeld - Vordere Neumatt“ wird geändert

Steinen (jab). In einer „arbeitsreichen, aber sehr effizienten Sitzung“ (Bürgermeister-Stellvertreter Gebhardt) hatte der Steinener Gemeinderat den Verfahrensbrief für die Vergabe der Gaskonzession erarbeitet. In der jüngsten Sitzung beschloss das Gremium einstimmig, das weitere Vergabeverfahren für die Gaskonzession auf dieser Grundlage zu führen.

Ein Verfahrensbrief schreibt gewichtete Auswahlkriterien fest, mit denen die Unternehmen bewertet werden, die sich für die Konzession bewerben. Die Gemeinde führt das Vergabeverfahren auf Wunsch des Gemeinderates erstmals eigenständig durch; bislang hatte der Zweckverband für Gas- und Stromversorgung von Lörrach und Umgebung diese Aufgabe übernommen.

Namens der Gemeinschaft für ein lebenswertes Dorf begrüßte Ulrike Mölbert den eingeschlagenen Weg nachdrücklich, auch wenn die damit einher gehenden Aufgaben für Verwaltung und Gemeinderat „extrem aufwendig und komplex“ seien, wie sich gezeigt habe. „Mir ist nun klar, warum in vielen Gremien nur noch Juristen sitzen“, so Mölbert mit Blick auf das Dickicht an rechtlichen Vorgaben in Sachen Konzessionsvergabe. Der nun beschlossene Kriterienkatalog bilde die örtlichen Besonderheiten so weit wie möglich ab.

Allzu weit allerdings sind diese Möglichkeiten offenbar nicht gefasst, wie SPD-Sprecher Rudolf Steck kritisierte: Die Handlungsspielräume der Kommunen seien derart eng in ein rechtliches Korsett eingezwängt, dass für die kommunale Selbstverwaltung, für Ideen in Richtung Rekommunalisierung der Energieversorgung oder Bürgerbeteiligung leider nicht viel Raum bleibe.

Einstimmig brachte der Gemeinderat Steinen die Änderung des Bebauungsplanes Bündenfeld-Vordere Neumatt auf den Weg. Auslöser für die Änderung ist der Wunsch eines Grundstückeigentümers, im rückwärtigen Bereich seines Grundstückes in der Hans-Thoma-Straße ein weiteres Wohngebäude zu bauen.

Der gültige Bebauungsplan lässt das nicht zu: Wohnbebauung ist jeweils nur im vorderen Bereich der Grundstücke in Richtung Straße vorgesehen; ansonsten ist höchsten der Bau von Garagen oder ähnliches erlaubt. Um die brachliegenden Flächen (400 bis 600 Quadratmeter) auf den großzügig geschnitten Grundstücken in jenem Gebiet zu aktivieren, biete sich eine Änderung des Bebauungsplanes an, erläuterte Bauamtsmitarbeiter Patrik Riesterer vom Bauamt der Gemeinde; dies sei entscheidend im Sinne der vom Gesetzgeber gewollten „baulichen Nachverdichtung“ zur Schaffung neuen Wohnraums. Voraussetzung für die Einleitung des Verfahrens sei, dass der Grundstückseigentümer sich zur Übernahme der Kosten bereit erklärt; dies sei geschehen.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren geändert werden; der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung einstimmig, das Verfahren einzuleiten.

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