Stuttgart - Kassenzettel von 1997, die Steuererklärungen der letzten zwanzig Jahre und Gehaltsabrechnungen seit dem ersten Arbeitstag: In Schubladen und Aktenordnern häufen sich solche Unterlagen. Müssen sie wirklich alle aufbewahrt werden? Klicken Sie sich durch unsere Fotostrecke und erfahren Sie, wann Sie welche Unterlagen schreddern oder wegwerfen können.
Was tun mit Belegen? Akten zum Vernichten
Sandra Markert 20.01.2013 - 09:41 Uhr