Weil am Rhein. Für die neu geschaffene Stelle der Flüchtlingsbeauftragen erhält die Stadt Weil am Rhein einen Zuschuss aus der Verwaltungsvorschrift Integration in Höhe von 105 000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren. Dies hat das Ministerium für Integration der Verwaltung jüngst mitgeteilt. Mit der Verwaltungsvorschrift Integration wird die Integrationsarbeit der Kommunen gefördert. Aufgrund der gestiegenen Flüchtlingszahlen hat das Ministerium für Integration Baden-Württemberg entschieden, dieses Förderprogramm auch dazu einzusetzen, die Kommunen bei den wachsenden Aufgaben der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen zu unterstützen. Die Stadt Weil hatte sich unmittelbar nachdem im August bekannt geworden war, dass die Einrichtung von Flüchtlingsbeauftragten gefördert wird, um einen Zuschuss beworben. In Weil am Rhein sind neben der Notunterkunft des Landkreises in Haltingen zurzeit rund 90 Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung, für die die Städte und Gemeinden zuständig sind. Daher werden in den nächsten Monaten weitere Flüchtlinge nach Weil am Rhein zugewiesen werden. Das von der Stadt verfolgte dezentrale Unterbringungskonzept ist für die Integration förderlich, bedeutet aber auch, dass angefangen von der Beschaffung des Wohnraums, über die Begleitung bei den ersten Schritten bis hin zur Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft viele neue Aufgaben auf die Stadtverwaltung zu kommen. OB Wolfgang Dietz hat sich daher bereits früh für die Schaffung der Stelle eines Flüchtlingsbeauftragten ausgesprochen. Der Gemeinderat hat der Einrichtung zugestimmt – unabhängig von einer möglichen Förderung. Die Stelle der Flüchtlingsbeauftragten konnte mit Anu Karjalainen besetzt werden, die am 15. Januar anfängt.