Weil am Rhein 40 Gaststätten und Spielhallen überprüft

Weiler Zeitung

Acht von 40 kontrollierten Gaststätten und Spielhallen haben eine Anzeige erhalten,

Acht von 40 kontrollierten Gaststätten und Spielhallen haben eine Anzeige erhalten, weil sie gegen die Auflagen verstießen, wie die Polizei gestern mitteilte.

Weil am Rhein. Eine weitere Aktion im Rahmen der Sicherheitsinitiative „Friedlingen“ hat die Polizei am Karfreitag durchgeführt. Sie kontrollierte dabei gezielt Spielhallen und Gaststätten hinsichtlich der Einhaltung des gesetzlichen Betriebsverbots von Spielautomaten.

Bei der Aktion wurden insgesamt 40 Gaststätten überprüft. Dabei kam es in acht Fällen zur Feststellung von Zuwiderhandlungen gegen das Verbot. Der Betrieb der Spielautomaten wurde an Ort und Stelle untersagt und die Verantwortlichen bei der Stadt Weil am Rhein angezeigt. Der Erstverstoß sieht ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro vor, bei wiederholten Verstößen erhöht sich das Bußgeld auf 500 Euro.

Der Betrieb von Geldspielautomaten ist nach dem Landesglücksspielgesetz an den so genannten stillen Feiertagen, zu welchen unter anderem der Karfreitag zählt, nicht erlaubt. Spielhallen müssen an diesen Tagen sogar ganz geschlossen bleiben.

Die Kontrollen bildeten einen weiteren Baustein der Sicherheitsinitiative Friedlingen (SIFried), welche unter anderem durch die Zusammenarbeit von Polizei und Stadtverwaltung zum Ziel hat, Gesetzesverstößen entgegenzutreten und die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu verbessern, heißt es in der Polizeimitteilung.

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