Sachverständiger bringt Licht ins Dunkle
Die wichtigste Rolle in der Verhandlung kam dem Sachverständigen zu. Nach den unstrittig bekannten Punkten „Start des Überholvorgangs“ und „Bordstein“ rechnete der Gutachter vor, dass der Überholvorgang sehr lange gedauert haben müsse. Es spreche also viel dafür, dass der Fahrer des Passats sein Fahrzeug beschleunigt hätte. Auch die weiteren Schilderungen des Beschuldigten träfen auf die Gegebenheiten der Fahrstrecke eher zu als die Angaben des Passat-Fahrers.
Nach diesen eindeutigen Wertungen des Sachverständigen beantragte die Staatsanwältin einen Freispruch. Da der Strafantrag wegen Beleidigung zuvor zurückgezogen worden war, schloss sich Richter Dietrich Bezzel dem Antrag an und sprach den Angeklagten frei.