Weil am Rhein Alltäglicher Kampf im Verkehr

Weiler Zeitung

GerichtUmstrittenes Überholmanöver / „Verkehrserziehung“ beschäftigt Amtsrichter

Er sei nicht geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, sagte die Staatsanwältin am Montag zu einem 24 Jahre alten Angeklagten. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte trotz Gegenverkehrs einen anderen Kraftfahrer überholt und dadurch gefährdet haben.

Von Gottfried Driesch

Weil am Rhein. Der Vorfall ereignete sich am 21. Juni dieses Jahres auf der B 317 zwischen dem Tunnel der Zollfreien Straße und dem Kreisverkehr bei der Feuerwache. Ein VW Passat sei aus Richtung Lörrach kommend auf der B 317 gefahren. Ihm folgte der Angeklagte mit seinem VW Polo GTI.

Laut den Ermittlungen, die sich auf die Angaben des Passat-Fahrers stützten, habe der Beschuldigte den Passat bei Gegenverkehr überholt. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden, habe der Polo den Passat geschnitten und nach rechts abgedrängt, wodurch der rechte Vorderreifen einen Bordstein berührt habe. Der Passat soll danach ins Schleudern gekommen sein. Um die Sache zu klären, hätte der Passat danach den Polo überholt und dessen Fahrer zum Anhalten aufgefordert. Dabei sei es Seiten des Beschuldigten zu Beleidigungen mit dem „Stinkefinger“ gekommen.

Der Angeklagte schilderte den Sachverhalt anders. Der Passat sei recht langsam – erlaubt seien 100 Stundenkilometer auf dieser Strecke – gefahren. Als die überschaubare gerade Strecke frei gewesen sei, hätte er darum zum Überholen angesetzt. Als er auf gleicher Höhe gewesen sei, hätte der Fahrer im Passat Vollgas gegeben. Dadurch hätte sich der Überholvorgang in die Länge gezogen. Erst jetzt sei Gegenverkehr aufgetaucht, wodurch der Angeklagte dazu gedrängt war, den Überholvorgang schnell zu beenden.

Sachverständiger bringt Licht ins Dunkle

Die wichtigste Rolle in der Verhandlung kam dem Sachverständigen zu. Nach den unstrittig bekannten Punkten „Start des Überholvorgangs“ und „Bordstein“ rechnete der Gutachter vor, dass der Überholvorgang sehr lange gedauert haben müsse. Es spreche also viel dafür, dass der Fahrer des Passats sein Fahrzeug beschleunigt hätte. Auch die weiteren Schilderungen des Beschuldigten träfen auf die Gegebenheiten der Fahrstrecke eher zu als die Angaben des Passat-Fahrers.

Nach diesen eindeutigen Wertungen des Sachverständigen beantragte die Staatsanwältin einen Freispruch. Da der Strafantrag wegen Beleidigung zuvor zurückgezogen worden war, schloss sich Richter Dietrich Bezzel dem Antrag an und sprach den Angeklagten frei.

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