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Weil am Rhein Auch mit Asthmaerkrankung war die Flucht möglich

Weiler Zeitung
Die Verhandlung wird am Freitag fortgesetzt. Foto: sba Foto: Weiler Zeitung

Gericht: Prozess gegen 40-jährigen Franzosen wegen Raubüberfalls auf Geldbotin fortgesetzt / Angeklagter bestreitet die Tat

Von Joachim Pinkawa

Weil am Rhein. Der Überfall auf die Geldbotin einer Toto-Lotto-Annahmestelle in Friedlingen im März vergangenen Jahres wird aktuell vor dem Amtsgericht Lörrach verhandelt (wir berichteten). Auf der Anklagebank sitzt ein 40-jährigen Franzose, der zwar einschlägig vorbestraft ist, doch eine Tatbeteiligung bestreitet. Obwohl die Verhandlung den ganzen Tag über andauerte, ist eine Fortsetzung am Freitag erforderlich. Dann soll auch ein Urteil gefällt werden.

Den Diebstahl eines Motorrades, das bei dem Überfall eingesetzt wurde, hatte der Angeklagte als „Auftragsdiebstahl“ eingestanden. Den Überfall will er aber nicht begangen haben.

Indizienkette aufgezeigt

In detaillierten Schritten legte der Kriminal-Hauptkommissar, der die Ermittlungen geleitet hatte, dem Gericht und allen Verfahrensbeteiligten die Ermittlungsergebnisse und das Videomaterial einer Überwachungskamera dar, auf dem der Tathergang festgehalten wurde. Das Videomaterial, Buchungs- und Verkehrsdaten mehrerer Mobiltelefone, DNA-Spuren, der Einsatz eines Spürhundes und Zeugenaussagen bilden die Indizien. Zusätzlich erläuterte er die Zusammenarbeit mit der französischen Polizei, die durch einen verlässlichen Informanten auf den Angeklagten kam.

Wenig Zeugen

Von den geladenen Zeugen war lediglich ein Bekannter des Angeklagten erschienen, der allerdings erhebliche Erinnerungslücken aufwies, selbst zu seinen Aussagen bei den Vernehmungen der französischen Polizei. Damit konnte er nicht unbedingt glaubwürdig zur Entlastung des Angeklagten beitragen. Die ebenfalls als Zeugen geladenen französischen Polizeibeamten standen nicht zur Verfügung. Der Vorsitzende Richter verlas daher die übersetzten Vernehmungsprotokolle und Aussagen der französischen Polizei, die dem Beschuldigten wiederum von einer Dolmetscherin ins Französische übersetzt wurden, wie sämtliches sonstiges Gesprochenes auch.

Atemprobleme erörtert

Den Einwand des Angeklagten, dass er die „sportliche“ Flucht vom mehreren hundert Metern aus Friedlingen über die Rheinbrücke nach Hüningen wegen einer Asthmaerkrankung gar nicht hätte leisten können und daher die Tat nicht begangen haben konnte, entkräftete ein Gutachter des Universitätsklinikums Freiburg mit differenzierten Details zu Asthmaerkrankungen, wonach die Flucht sehr wohl möglich war.

Zwei weitere Zeugen, ein Ehepaar, die versucht hatten, den Täter auf der Rheinbrücke aufzuhalten und zu verfolgen, schilderten präzise und übereinstimmend ihre Angaben.

Den Antrag der Verteidigung zur gutachterlichen Feststellung der Asthmaerkrankung des Angeklagten und Bestätigung durch eine weitere Zeugin sowie die Anhörung einer jetzt zweimalig nicht erschienenen Zeugin wies das Gericht begründet zurück.

Einschlägig vorbestraft

Die Verlesung der Einträge aus dem Zentralregister für den Mitte Dezember festgenommenen und seitdem in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten brachte Erstaunliches zum Vorschein. Nicht nur eine Tat nach gleichem Muster bei zwei gemeinschaftlichen Banküberfällen in Breisach und Staufen und eine daraus resultierende langjährige Haftstrafe fanden Erwähnung, sondern eine ganze Liste von Einträgen aus Deutschland, Frankreich und der Schweiz zu Gewalt-, Raub und Diebstahlsdelikten, sogar brutalem Schusswaffengebrauch, samt der daraus resultierenden Haft- und Geldstrafen, Aufenthaltsverbot und Abschiebung.

Das Gericht wollte das Verfahren am Montag mit den Plädoyers zu Ende bringen, doch musste sich auf kommenden Freitag vertagen.

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