Mit der Aufhebung der „Satzung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen“ sollen die verkaufoffenen Sonntage in Weil am Rhein nicht beerdigt werden. Die Messlatte hängt künftig aber bei zu stellenden Anträgen deutlich höher, wie im Kultur-, Sport- und Verwaltungsausschuss (KSVA) deutlich wurde. Klare Kritik richtete die Rechts- und Ordnungsamtsleiterin in Richtung Händlervereinigung Weil-aktiv. Von Marco Fraune Weil am Rhein. Die Mitglieder des KSVA haben sich am Dienstagabend einstimmig für die Satzungsaufhebung ausgesprochen, womit die Entscheidung im Gemeinderat am Dienstag nur noch Formsache sein dürfte. Zu Beginn der Sitzung hatte Erster Bürgermeister Christoph aber klar gemacht: „Es geht nicht darum, Sonntagsverkäufe abzuschaffen.“ Die Herbst- und Frühlingsfeste seien in ihrer bisherigen Form aber kaum geeignet, die Auflagen zu erfüllen, die für einen verkaufsoffenen Sonntag gelten, ergänzte Rechts- und Ordnungsamtsleiterin Ellen Nonnenmacher. Das Ladenöffnungsgesetz hält fest, dass als Anlass für die Sonntagsöffnung ein örtliches Fest, ein Markt, eine Messe oder eine ähnliche Veranstaltung stattfinden muss. Diese muss für sich genommen einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen, der die bei einer alleinigen Öffnung der Verkaufsstellen zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt, wurden die seit Längerem geltenden Regelungen auch vom Bundesverwaltungsgericht konkretisiert. Das Regierungspräsidium Freiburg hat sich mittlerweile auch an die Stadt Weil am Rhein gewandt, die verkaufsoffenen Sonntag zu prüfen. Kritik an Weil-aktiv Die bisherige Praxis hält Nonnenmacher aber auch aus einem anderen Grund für unpassend. So sei die Antragspraxis von Weil-aktiv „nicht zufriedenstellend“. Eigentlich benötige die Behörde drei Monate Vorlaufzeit, um unter anderem auch die Straßensperrung auf den Weg zu bringen. „Das ist Weil-aktiv bekannt. Die Zeit wird uns aber nicht gegeben.“ Beim jüngsten verkaufsoffenen Sonntag am 2. Oktober sei der Antrag noch nicht einmal einen Monat vorher gestellt worden. „Da wird es als Verwaltung ziemlich knapp.“ Schon im vergangenen Jahr habe die Stadt wegen der Satzungsaufhebung Kontakt zu Weil aktiv aufgenommen. Seinerzeit habe die Händlervereinigung darauf verwiesen, dass sich diese nicht mit eigenen Aktivitäten einbringen könne, schilderte Nonnenmacher. Auch 2016 hätten die Händler um die Rechtslage gewusst, doch ebenso auf die fehlenden Möglichkeiten verwiesen. Nachdem die Ankündigung der Stadt erfolgte, die Satzung durch den Gemeinderat in der nächsten Woche aufzuheben, habe es keine Rückmeldung gegeben. Auch im Ausschuss war kein Vertreter von Weil-aktiv auf der Zuhörerbank. Auch die Geschäftsführer von Kaufring und vom Rheincenter hätten sich nach der bereits erfolgten Presseberichterstattung zu dem Thema nicht gemeldet. Einschätzung durch Politik „Es ist äußerst überraschend, wie inaktiv Wei-aktiv ist“, sagte UFW-Fraktionschef Eugen Katzenstein. Er setzt nun seine Hoffnungen darauf, dass mit einem Fest und dem damit verbundenen verkaufsoffenen Sonntag der richtige Weg beschritten wird. „Es genügt nicht, eine Hüpfburg aufzustellen und Luftballons aufzublasen“, positionierte sich Wolfgang Roth-Greiner (FDP) als Kritiker von verkaufsoffenen Sonntagen. Es sei ansonsten genug Zeit zum Einkaufen. Es gebe gute Gründe für und gegen Verkaufssonntage, meinte Andreas Rühle (UFW). In Weil müsse es aber nicht unbedingt einen Verkaufssonntag geben, was auch als Wettbewerbsvorteil umgemünzt werden könne. Anwendung in der Praxis Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof forderte in einer Entscheidung vom Mai dieses Jahres sogar, dass vor der Genehmigung von Festen mit Verkaufssonntagen eine entsprechende Besucherprognose angestellt wird. Damit soll aufgezeigt werden, dass die Veranstaltung lockt und in geringerem Maß die geöffneten Geschäfte. Stadt und Einzelhandel müssten diese Prognose gemeinsam erstellen, erklärte Nonnenmacher auf Anfrage von Eva-Maria Bozenhardt (CDU). Maximal könne es drei Verkaufssonntage geben – pro Stadtteil, falls diese Abgrenzung erfolgt.