Weil am Rhein (dr). Jugendstrafen von acht und neun Monaten auf Bewährung standen am Ende einer Verhandlung des Jugendschöffengerichts Lörrach gegen zwei 20 und 21 Jahre alte Männer aus Weil am Rhein. Der Hauptanklagepunkt befasste sich mit einer Schlägerei am 19. Juli vorigen Jahres gegen 1 Uhr morgens. Nach der Anklageschrift sollen die beiden Beschuldigten nach einer vorhergehenden Pöbelei auf einen anderen Mann eingeschlagen haben, der mit seiner damaligen Freundin auf dem Heimweg war. Vom Gartenschaugelände seien alle Beteiligten über den Schlaichturm gekommen. In der Hebelstraße kam es dann zum Eklat. Erst sollen beide Beschuldigte auf den Geschädigten eingeschlagen haben, bis dieser zu Boden gegangen sei. Durch den Aufprall auf das Pflaster soll das Opfer kurzzeitig das Bewusstsein verloren haben. Trotzdem hätten die Angreifer weiter auf ihr Opfer eingeschlagen und getreten. Durch die Hilferufe der Freundin wurden drei Nachbarn auf das Geschehen aufmerksam. Mit großer Zivilcourage sind diese drei Nachbarn auf die Straße geeilt und haben die Täter von weiteren Aktionen abgehalten. Eine Nachbarin hatte inzwischen die Polizei gerufen. Währenddessen verfolgte der Mann dieser Nachbarin einen der Täter , holte ihn ein und übergab ihn der Polizei. Alle diese Nachbarn sagten übereinstimmend vor Gericht, dass die Schläge und Tritte ausgesprochen brutal gewirkt hätten. Der Geschädigte war stark blutend mit gebrochenem Nasenbein und vielfachen Prellungen ins Krankenhaus gebracht worden, wo er drei Tage stationär behandelt wurde. Der 21-Jährige war ferner angeklagt, am 21. August 2014 versucht zu haben, zusammen mit zwei Mittätern in einen Kiosk in Grenzach-Wyhlen einzubrechen. Dabei hätten die Täter mehrere Fensterscheiben eingeworfen. Auch das Rollgitter am Vordereingang wollten sie hochschieben. Letztlich scheiterte der Einbruchsversuch. Eine Überwachungskamera hatte alles im Bild festgehalten. Nach anfänglichem Schweigen legten die beiden Angeklagten nach der Beweisaufnahme doch noch ein Geständnis ab, worin sie ihre Tatbeteiligung aber kleinredeten. Die Staatsanwältin erkannte die von den Beschuldigten ins Spiel gebrachte Notwehrsituation nicht an und beantragte eine Jugendstrafe von je neun Monaten. Die Verteidiger baten um milde Strafen. Das Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Martin Graf verhängte gegen den 20-Jährigen eine Jugendstrafe von acht Monaten sowie eine Auflage von 800 Euro. Gegen den 21-Jährigen sprach das Gericht eine Strafe von neun Monaten und 100 Arbeitsstunden aus. Ferner muss der Angeklagte Beratungsgespräche mit dem Arbeitskreis Rauschmittel führen. Beide Jugendstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.