Die Stadt Weil am Rhein drängt beim Ausbau der Rheintalbahn auf einen besseren Lärmschutz für Otterbach. Das geht aus der Stellungnahme zum Planfeststellungsbeschluss 9.3 für den Abschnitt von Otterbach in Höhe Holzmattenweg bis zur Rheinbrücke in Basel hervor. Einstimmig stehen die Räte hinter den von der Stadt geforderten Verbesserungen. Von Siegfried Feuchter Weil am Rhein. Dabei ist nicht nur Otterbach in weiten Teilen betroffen, sondern auch Friedlingen. „Wir wollen das Bestmögliche herausholen“, sagte Erster Bürgermeister Christoph Huber. Während nördlich der Staatsgrenze (Planfeststellungsabschnitt 9.2) bereits Planungs- und Baurecht besteht, soll mit dem laufenden Verfahren für den südlichen Abschnitt 9.3 in Höhe des Holzmattenwegs bis nach Basel das Planrecht geschaffen werden. Was der Stadt missfällt, ist die schalltechnische Beurteilung. Denn in dem Planfeststellungsverfahren 9.3 werden noch die Zugzahlen des Bundesverkehrswegeplans 2003 mit einer Prognose bis 2015 zugrunde gelegt. Doch im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 sind deutlich höhere Zugzahlen ausgewiesen, das heißt, die Lärmbelastung wird in jedem Fall zunehmen. Beispielsweise wurden im Planfeststellungsbeschluss für die Schallschutzberechnungen 280 Güterzüge pro Tag zugrunde gelegt, während der Bundesverkehrswegeplan 2030 von 369 Güterzügen ausgeht – also 89 mehr am Tag. Deshalb fordert nun die Stadt, dass die neuen Zahlen als Basis für die Dimensionierung des aktiven und passiven Schallschutzes genommen werden. Auch der Wegfall des Schienenbonus müsse berücksichtigt werden. In ihrer Stellungnahme drängt die Stadt auch darauf, dass die erforderlichen geotechnischen Untersuchungen für die Schallschutzwand-Ost vor der Erteilung der Plangenehmigung erfolgen. Damit soll erreicht werden, dass die Schallschutzwand gebaut wird, bevor die eigentlichen Arbeiten an der Gleisstrecke beginnen. In dem Zusammenhang erinnerte Huber daran, dass in Haltingen die Arbeiten schon im Gange waren, obwohl die Lärmschutzmaßnahmen noch längst nicht abgeschlossen waren. Auf entsprechende Schreiben der Stadt habe das Eisenbahnbundesamt nicht einmal reagiert. Deshalb lautet die Forderung der Stadt: „Die Bahn ist verpflichtet, die aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen rechtzeitig zu planen, die Finanzierung mit dem Bund abzustimmen und die Maßnahmen umzusetzen, damit der Lärmschutz bereits vorhanden ist, bevor mit den eigentlichen Bauarbeiten im Gleisfeld begonnen wird.“ n Übrigens: Wenn betroffene Bürger in Otterbach und Friedlingen im Rahmen der Planoffenlage Einsprachen gegen die Planung vorbringen wollen, müssen sie eine Rücksendeadresse in der Schweiz angeben. Der Honorarkonsul der Schweiz, Thomas Preiswerk, Badischer Bahnhof, Schwarzwaldallee 200, CH-4058 Basel, hat sich dazu bereit erklärt, diese Funktion zu übernehmen.