Der Hintergrund: wegen fehlender Beleuchtung ist der Weg in der Dunkelheit nur mit einer Taschenlampe begehbar, was besonders in den Wintermonaten am Morgen und am Abend hinderlich ist. Bevor eine Beleuchtung angebracht werden kann, muss aber erst festgestellt werden, in wessen Eigentum und Zuständigkeit sich der Weg befindet.
Ergänzend zum Thema informierte Stefan Hofmann, dass der Ortschaftsrat in informeller Beratung auch über die Beleuchtung des Kirchturms diskutiert habe und zu dem Schluss gekommen sei, wegen der Störche, die in Mitleidenschaft gezogen würden, davon Abstand zu nehmen.