Weil am Rhein Eine Handgranate im Auto

Weiler Zeitung

GerichtsverhandlungZufallsfund der Zollbeamten in Friedlingen

Mit einer funktionstüchtigen Schweizer Armeehandgranate wurde am 17. April des vergangenen Jahres ein 62 Jahre alter Mann aus Duisburg/Nordrhein-Westfalen an der Zollstelle in Friedlingen aufgegriffen. Am Donnerstag wurde der Angeklagte vom Schöffengericht Lörrach zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Von Gottfried Driesch

Weil am Rhein. In einer Schublade unter dem Beifahrersitz fand der Zoll bei einer Routinekontrolle im Nissan Qashqai des Beschuldigten den in Stoff eingewickelten Sprengkörper. Es handelte sich um eine Splitterhandgranate vom Typ HG 85. Unverzüglich wurde der Fahrer des Wagens festgenommen. Der angeforderte Sprengstoff-Suchhund wurde im Motorraum des Wagens erneut fündig. Hinter einer Verkleidung befanden sich 100 Schuss Munition vom Kaliber 6,35 mm Browning.

„Ich bin ein ausgesprochener Waffennarr“, gab der Angeklagte vor Gericht an. Über 20 Jahre hatte er in der Schweiz gearbeitet und dort legal zwei Handfeuerwaffen besessen. Nach der Festnahme habe er aber alle seine Waffen legal verkauft.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung in Duisburg hatte die Polizei größere Mengen Munition unterschiedlichen Kalibers gefunden. Sämtliche Patronen seien genehmigungspflichtig, eine Genehmigung lag jedoch nicht vor. Ferner fanden die Beamten Marihuana in der Wohnung des Angeklagten.

Bei der Polizei sagte der Beschuldigte aus, dass ein Bekannter in der Schweiz, für den der Angeklagte sogar an die drei Jahre gearbeitet hatte, eine große Sammlung mit Kriegswaffen, darunter eine Kalaschnikow und zwei Kisten mit je zwölf Handgranaten, besitze. Bei der Durchsuchung der Wohnung dieses Mannes in der Schweiz durch die Schweizer Kriminalpolizei im Zuge der Amtshilfe wurden tatsächlich sehr viele Waffen gefunden. Darunter auch solche, die nach dem wesentlich großzügigeren Schweizer Waffengesetz verboten sind.

Der Angeklagte beschuldigte diesen Schweizer Bürger, ihm die gefundene Handgranate unbeobachtet in sein Auto gelegt zu haben – angeblich um ihm „eins auszuwischen“.

Für den Staatsanwalt kam erschwerend hinzu, dass der Angeklagte bereits im Jahre 2013 wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden war. Da habe er ein ungutes Gefühl, wenn die beantrage Strafe von 18 Monaten erneut zur Bewährung ausgesetzt würde. Trotzdem wolle er das empfehlen, da durch die Aufklärungshilfe des Angeklagten in der Schweiz eine Gefahr habe beseitigt werden können. Ferner beantragte er eine Geldauflage von 5000 Euro. Der Verteidiger bat um eine Strafe am unteren Rand des Strafrahmens.

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Martin Graf blieb bei 18 Monaten und einer Geldauflage von 1000 Euro zu Gunsten des Arbeitskreises Rauschmittel.

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