Bei der Polizei sagte der Beschuldigte aus, dass ein Bekannter in der Schweiz, für den der Angeklagte sogar an die drei Jahre gearbeitet hatte, eine große Sammlung mit Kriegswaffen, darunter eine Kalaschnikow und zwei Kisten mit je zwölf Handgranaten, besitze. Bei der Durchsuchung der Wohnung dieses Mannes in der Schweiz durch die Schweizer Kriminalpolizei im Zuge der Amtshilfe wurden tatsächlich sehr viele Waffen gefunden. Darunter auch solche, die nach dem wesentlich großzügigeren Schweizer Waffengesetz verboten sind.
Der Angeklagte beschuldigte diesen Schweizer Bürger, ihm die gefundene Handgranate unbeobachtet in sein Auto gelegt zu haben – angeblich um ihm „eins auszuwischen“.
Für den Staatsanwalt kam erschwerend hinzu, dass der Angeklagte bereits im Jahre 2013 wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden war. Da habe er ein ungutes Gefühl, wenn die beantrage Strafe von 18 Monaten erneut zur Bewährung ausgesetzt würde. Trotzdem wolle er das empfehlen, da durch die Aufklärungshilfe des Angeklagten in der Schweiz eine Gefahr habe beseitigt werden können. Ferner beantragte er eine Geldauflage von 5000 Euro. Der Verteidiger bat um eine Strafe am unteren Rand des Strafrahmens.