Weil am Rhein. Die Stadt Weil am Rhein hat nach Auflösung des Grundbuchamtes die gesetzlichen Möglichkeiten genutzt und, wie Hauptamtsleiterin Annette Huber mitteilt, „als freiwilliges Angebot zu Gunsten ihrer Bürgerinnen und Bürger eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet“. Auf diese Weise können Bürgerinnen und Bürger vor Ort Einsicht in das elektronische Grundbuch des örtlich zuständigen Grundbuchamtes nehmen und hieraus kostenpflichtige unbeglaubigte und beglaubigte Abschriften erhalten. Die Grundbucheinsichtsstelle hat ihre Arbeit am 2. Februar aufgenommen. Der bisherige stellvertretende Grundbuchratschreiber, Thomas Furtwängler, leitet die Grundbucheinsichtsstelle. Er ist im ersten Obergeschoss des Rathauses, Zimmer 203, anzutreffen. Furtwängler ist unter Tel. 07621/704-189 zu erreichen, seine E-Mail-Adresse lautet: t.furtwaengler@weil-am-rhein.de.