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Weil am Rhein Fahrkartenverkaufsstelle am helllichten Tag überfallen

Weiler Zeitung

Gericht: Tat ereignete sich vor zwei Jahren / 1456 Euro erbeutet / DNA-Spur in der Sturmhaube / Indizienprozess

Weil am Rhein (dr). Die Fahrkartenverkaufsstelle am Rathausplatz in Weil am Rhein haben am 4. November 2014 zwei maskierte Männer überfallen. Am Donnerstag begann vor dem Schöffengericht Lörrach die Verhandlung gegen einen der mutmaßlichen Täter.

Es ist ein reiner Indizienprozess, in dem sich der 26 Jahre alte Beschuldigte verantworten muss. Einer der beiden Täter hatte eine Sturmhaube getragen, der andere Mann sein Gesicht mit einer Kapuze und einem Halstuch verborgen. Dadurch gibt es keine konkrete Täterbeschreibung. Die Aussagen der direkten Tatzeugen weichen darüber hinaus bei der Beschreibung der beiden Männer und deren Kleidung erheblich voneinander ab.

Was war geschehen? Am Tattag etwa um 11.15 Uhr waren zwei Männer in die Verkaufsstelle gestürmt. Unmittelbar zuvor hatte ein junger Mann eine Monatskarte gekauft und hielt sich noch im Verkaufsraum auf.

„Es wurde kein Wort gesprochen“, berichtete die Verkäuferin als Zeugin. Einer der Männer sei vor der Theke stehen geblieben. Der zweite Täter sei um die Theke herumgegangen und habe das Geld aus der noch offenen Kasse genommen. Beute: 1456 Euro.

Als der zweite Mann das Geld genommen habe, sei die Verkäuferin mit einem Gegenstand, den sie nur unzureichend beschreiben konnte, bedroht worden. Danach seien die beiden Täter weggelaufen. Der ganze Überfall habe nur wenige Sekunden gedauert.

Die zwei Männer waren von einem Verwaltungsbeamten, der sein Büro gegenüber im Rathaus hat, bei der Flucht beobachtet worden. Dabei habe einer der Männer Gegenstände in ein Gebüsch geworfen. Der Rathausbedienstete sicherte mit Handschuhen, um keine Spuren zu hinterlassen, eine Sturmhaube und einen Handschuh. Beides übergab er der Polizei.

Bei der unmittelbaren Fahndung wurden der jetzt angeklagte 26-Jährige und ein Bekannter, der bereits mehrfach wegen Raubs verurteilt wurde, in Tatortnähe angetroffen und kontrolliert. Dabei trugen die beiden kontrollierten Männer keine auffälligen Gegenstände mit sich.

Im März 2015 kam vom Landeskriminalamt die Mitteilung, dass in der Sturmhaube die DNA des 26-Jährigen gefunden wurde. Wie die Sachverständige für forensische Spuren erläuterte, handle es sich an der Innenseite der Sturmhaube um eine Einzelspur, in der das vollständige DNA-Profil des Angeklagten isoliert werden konnte. Eine weitere DNA-Spur konnte in der Sturmhaube nicht nachgewiesen werden. Nach ihrer Berufserfahrung hielt die Sachverständige es für fast ausgeschlossen, dass die Sturmhaube noch von einem weiteren Menschen getragen worden war.

Im Handschuh wurde eine DNA-Mischspur von vermutlich drei Menschen gefunden. Auch wenn alle 16 DNA-Merkmale des Angeklagten vorlägen, könne man hier nicht mit Sicherheit sagen, dass der Beschuldigte den Handschuh getragen habe.

Der Angeklagte hatte ausgeführt, dass er durch häufiges Gokart-Fahren an die 20 solche Sturmhauben besessen habe. Auf Drängen seiner Mutter habe er diese alle verschenkt oder weggeworfen.

Die Verhandlung wird in zwei Wochen fortgesetzt.

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