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Weil am Rhein Fremdenhass wird vermutet

Weiler Zeitung
Der Fall wird im Lörracher Amtsgericht verhandelt. Foto: Saskia Scherer Foto: Weiler Zeitung

Gericht: Sachbeschädigungen bei bedrohter Familie

Von Saskia Scherer

Weil am Rhein. Zwei Zeugen wurden gestern im Amtsgericht Lörrach zu den Sachbeschädigungen, die eine Familie in Friedlingen zu beklagen hat (wir berichteten), vernommen. Dieselbe Familie wurde auch von Rechtsextremen bedroht.

Als die Geschädigte bei ihm Anzeige erstattete, habe sie den Verdacht geäußert, dass der Angeklagte hinter den Taten an den Fahrzeugen der Familie stecken könnte, sagte der zuständige Polizist aus. Unter anderem handelte es sich um Klebstoff im Türschloss und am Heckscheibenwischer, Tomatensoße oder Ketchup auf dem Dach und eine gestohlene Antenne.

Der Angeklagte habe dazu keine Angaben gemacht. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung sei er aufgebracht und „etwas aggressiv“ gewesen. „Er versuchte außerdem, eine Antenne unter seinem T-Shirt zu verstecken“, berichtete der Polizist. „Es war ja klar, wo die her ist.“ Anschließend soll er gesagt haben: „Die mach ich fertig.“ In seinem Auto seien Aufkleber derselben Art gefunden worden, die auch auf die TÜV-Plakette bei der Geschädigten geklebt worden waren.

Die Staatsanwältin fragte den Polizisten nach einem möglichen Motiv. „Die Klägerin vermutet Fremdenhass“, wusste der Zeuge. Bei einem Brand in Friedlingen bei einer türkischen Familie soll der Angeklagte entsprechende Äußerungen gemacht haben. Des Weiteren habe er der Geschädigten gegenüber den Eindruck erweckt, als ob er sich vor ihren dunkelhäutigen Kindern ekele.

Der Verteidiger wollte wissen, warum sich der Zeuge im Vorfeld der Verhandlung länger mit der Geschädigten unterhalten habe. „Ich wollte wissen, wie es ihr geht“, antwortete er. Außerdem habe sie ihm von weiteren Beleidigungen berichtet.

Gesichtet wurde in der Verhandlung ein Video, auf dem der Angeklagte zu sehen sei, wie er von hinten in das betroffene Fahrzeug schaue. In der ersten Verhandlung erklärte er, er habe lediglich in Erfahrung bringen wollen, an welcher Stelle sich der Zigarettenanzünder befindet.

Als zweiter Zeuge in der Verhandlung trat der Hausmeister des Gebäudes auf, in dem die Familie lebt und auch der Angeklagte früher wohnte. „Sie kennen die Verhältnisse im Haus“, meinte Richter Axel Frick. Das Tiefgaragentor, in dem die Fahrzeuge parken, sei in der Regel geschlossen, gab der Hausmeister an. Wenn jemand hineinfährt, bleibe es hinterher noch etwa 30 Sekunden geöffnet. „Würde man das sehen, wenn jemand hinterher kommt?“, erkundigte sich der Verteidiger. „Unter Umständen nicht“, meinte der Hausmeister.

Bei der Belieferung eines Restaurants bleibe das Tor etwa zehn Minuten geöffnet. Verlassen könne man die Tiefgarage, indem das Tor mithilfe eines Zugseils geöffnet wird oder über eine Fluchttüre.

„Haben sich schon einmal Personen dort unberechtigt aufgehalten?“, fragte die Staatsanwältin. Dem Hausmeister war nur ein Rollerdiebstahl „vor vielen Jahren“ bekannt. Der Anwalt des Angeklagten erkundigte sich nach anderen beschädigten Fahrzeugen, aber auch im Hinblick darauf war dem Zeugen nichts bekannt.

Mit einer Verlesung zweier Atteste der Geschädigten erklärte sich der Verteidiger nicht einverstanden. Die Staatsanwältin beantragte, den behandelnden Arzt der Geschädigten, die aufgrund der Vorfälle psychisch erkrankt ist, als Zeugen zu laden. Richter Frick unterbrach die Verhandlung daraufhin. Sie wird am 20. Februar fortgesetzt. Wir berichten weiter.

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