Von Gerd Lustig Weil am Rhein. Aufrichtige Reue und ein nahezu umfassendes Geständnis nutzten letztlich nichts: Ein Jahr und zehn Monate Haft ohne Bewährung lautete am Ende das Urteil gegen den 34-jährigen Angeklagten, der seit Anfang Februar in U-Haft saß. Das Lörracher Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Harald Krohn sah den Tatbestand der Geldfälschung in zwei Fällen als erwiesen an, blieb aber deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte zuvor eine Gesamthaftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten gefordert. Der Verteidiger hingegen hatte auf maximal ein Jahr und einen Monat plädiert – wegen Geldfälschung in minderschwerem Fall. Genau der minderschwere Fall kam aber fürs Schöffengericht nicht in Frage. „Allein schon die große Summe steht dem entgegen“, betonte der Richter in der Urteilsbegründung. Der Libanese, der seit gut zwölf Jahren in Gelsenkirchen wohnt, war im Februar dieses Jahres beim Autobahnzoll in Weil kontrolliert worden. Dabei hatten die Beamten gefälschte 100 Euro-Noten im Wert von 29 300 Euro, versteckt in der Unterhose entdeckt (Zeuge: „Der Mann war äußerst nervös“). Und: Bei einer Wohnungsdurchsuchung tags drauf in Gelsenkirchen wurden weitere Falsifikate im Wert von 26 300 Euro gefunden. Während diese Farbkopien allerdings nicht von einer Qualität waren, dass sie ernsthaft hätten unter die Leute gebracht werden können, bescheinigte die Deutsche Bundesbank den gefälschten Hunderten vom Weiler Zoll schon einen erheblichen Echtheitsgrad. Und so war auch das Gericht überzeugt: „Sie wollten die Scheine in Verkehr bringen“, hielt Richter Krohn dem Angeklagten vor. Wie es indes dazu kam, dass der jetzt Verurteilte überhaupt in den Besitz des Falschgeldes kam, darüber gingen die Meinungen von Staatsanwaltschaft und Gericht auseinander. Während es der Ankläger schlichtweg als Schutzbehauptung abtat, was der Angeklagte da auftischte, nahm ihm das Gericht durchaus die Story ab. „Wir tun uns zwar schwer, aber wir nehmen ihnen die Einlassung ab“, sagte der Richter. Alle Voraussetzungen für Geldfälschung, die nun mal hart bestraft wird, wurden aber als gegeben angesehen. Er habe Schulden bei seiner Familie gehabt, jeweils 15 000 Euro bei seiner Schwester und bei seinem Schwager, führte der Angeklagte aus. Die Schwester habe ihm das Geld geliehen für eine Schönheits-OP für seine damalige kurzzeitige Freundin namens Sofie. Und die andere Hälfte schuldete er dem Schwager, der Kühlschränke für ein Geschäft in Dubai für einen Freund dieser Sofie geliefert hatte. Der hatte zwar bezahlt, allerdings an die Sofie. Doch diese hat den Betrag dann unterschlagen, womit sie dem Angeklagten insgesamt 30 000 Euro schuldete. Alles schien dennoch gut zu werden, als diese Sofie dem Angeklagten dann einige Zeit später das Geld in Mailand übergeben wollte. Doch als der Angeklagte dort das Geld von zwei Männern, einem Brasilianer und einem Marokkaner, entgegennahm, stellte er fest, dass es sich um Falschgeld handelte. „Ich stand moralisch meiner Familie gegenüber in der Pflicht und gewaltig unter Druck“, sagte der Angeklagte. Also habe er das Falschgeld trotzdem genommen, schließlich habe er damit ja etwas in der Hand und könne es nicht einfach wegwerfen. „Ja, ich habe einen Fehler gemacht, doch ich war in einer verzweifelter Lage“, machte er geltend. Und warum zudem die Farbkopie-Falsifikate in der Gelsenkirchener Wohnung" Via Skype wollte der Angeklagte seiner Familie zeigen, dass das Geld da ist. Via Skype sehe man ja nicht unbedingt, ob die Scheine echt sind oder nicht. „Ich stand wirklich unter einem gewaltigen Druck“, so der 34-Jährige.