Von Siegfried Feuchter Weil am Rhein. Lärmquellen gibt es viele. Doch für die meisten Bürger gilt der Straßenverkehr als Ursache Nummer eins für die Lärmbelastungen. Deshalb will die Stadt überall dort, wo Grenz- und Richtwerte erreicht oder überschritten werden, mit einem Bündel an Maßnahmen der Belastung mit Lärm und den damit verbundenen Gesundheitsrisiken entgegenwirken. Lärmaktionsplan, basierend auf einer EU-Richtlinie, heißt dazu das Schlüsselwort. Im November 2009 hatte der Gemeinderat die erste Stufe eines Lärmaktionsplans beschlossen, und seit neun Monaten arbeitet die Stadtverwaltung an der Fortschreibung. Die Ergebnisse dieser zweiten Stufe des Lärmaktionsplans werden am 23. Juni bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt, ehe sich anschließend die kommunalpolitischen Gremien damit befassen werden. Ziele: Bestreben ist es, den Lärm zu mindern, die Luftreinhaltung dadurch zu verbessern und auch mehr Lebens- und Umweltqualität zu erreichen. Die Bürger können im Rahmen eines Öffentlichkeitsverfahrens (analog einem Bebauungsplanverfahren) zu den Ergebnissen Stellung beziehen und Anregungen zur Begrenzung von Emmissionen geben. In jedem Fall spielt der Lärmaktionsplan für die weitere Stadt- und Verkehrsplanung eine Rolle. Die Straßen: Untersucht wurde die Lärmbelastung an all den Straßen, auf denen mehr als 8000 Fahrzeuge am Tag fahren und bei denen die Grenzwerte erreicht oder überschritten werden. Bürgermeiser Christoph Huber wollte auf Anfrage die Ergebnisse noch nicht verraten. Doch dass das Verkehrsaufkommen und die daraus resultierenden Lärmwerte beispielsweise in der Haltinger Ortsdurchfahrt (rund 25 000 Fahrzeuge pro Tag), der Heldelinger Straße, der Römerstraße und Weiler Hauptstraße oder der Colmarer Straße in Friedlingen erreicht werden, lässt sich erahnen. Beurteilungskriterien: Nicht nur die Zahl der Fahrzeuge spielt bei der Beurteilung eine Rolle, sondern der tatsächlich gemessene Lärmpegel. Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen in Betracht, wenn tagsüber, also zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends 70 dB(A) und nachts zwischen 22 und 6 Uhr 60 dB(A) erreicht werden. Die Reduzierung der Geschwindigkeit von beispielsweise 50 auf  30 Stundenkilometer führt nach Angaben von Fachleuten zu einer Pegelminderung von bis zu drei dB(A). Eine solche Reduzierung empfinden Betroffene als eine Halbierung des Verkehrsaufkommens, sagen die Experten. Maßnahmen: Grundsätzlich wäre auch Tempo 30 in der verkehrsreichen Haltinger Ortsdurchfahrt (B 3) möglich. Jedenfalls hat das Regierungspräsidium schon im Herbst vergangenen Jahres der Stadt die grundsätzliche Zustimmung signalisiert, sollte sie sich dazu entschließen. Auch zu diesem Punkt hüllt sich Huber in Schweigen und will noch nichts dazu sagen. Nur soviel: „Tempo 30 in Haltingen kann eine der möglichen Maßnahmen sein, die wir vorschlagen.“ Grundsätzlich sind lärmreduzierende Maßnahmen nicht nur Geschwindigkeitsbegrenzungen. Dazu zählen auch die Fahrbahnqualität, die Fahrbahnoberfläche, die Straßenraumgestaltung, eine Verstetigung des Verkehrsflusses, Lärmschutzwände sowie passive Schallschutzmaßnahmen wie beispielsweise Lärmschutzfenster.