Weil am Rhein. Das deutsche Steuerrecht und das Schweizer Altersvorsorgesystem passen nicht zusammen – müssen es aber für Arbeitnehmer, die täglich in die Schweiz pendeln. Das Abkommen Deutschlands mit der Schweiz (sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen) sieht vor, dass das Wohnsitzland den Arbeitslohn dieser Bürger besteuern darf. Diese Regelung an sich birgt schon Konfliktpotenzial, insbesondere wenn das eine Land (Deutschland) den Ruf hat, ein Hochsteuerland zu sein und das andere den eines Niedrigsteuerlands. In einer Infoveranstaltung am heutigen Mittwoch, 8. Juni, um 19 Uhr in der Sparkasse Markgräflerland wird Tim Weidenbach, Diplom-Volkswirt und Steuerberater bei der Vitan Treuhand-GmbH, einen Überblick über die Grenzgängerregelung geben und die Einordnung von Beiträgen schweizerischer Altersvorsorgeaufwendungen in das deutsche Einkommensteuersystem erläutern. Johannes Müller, Diplom-Finanzwirt (FH) und Steuerberater in eigener Kanzlei, wird Informationen über die Besteuerung von Rentnern geben und schließlich neben der steuerlichen Behandlung der Bezüge aus deutschen Kassen auch auf die Bezüge aus schweizerischen Rentenkassen eingehen.n Anmeldungen sind heute noch möglich bei der Wirtschaft & Tourismus GmbH, Tel. 07621/422 36 32, E-Mail a.hoffmann@w-wt.de. Ein Kostenbeitrag von 20 Euro pro Person wird erhoben, der der Weiler Bürgerstiftung zu Gute kommt.