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Weil am Rhein Kein Aussiedlerhof am Weilweg

Weiler Zeitung

Ortschaftsrat: Behörden bringen gleich mehrere Gründe vor

Weil am Rhein-Haltingen (db). Eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Aussiedlerhofs am Weilweg ist von den zuständigen Behörden der Stadtverwaltung abgelehnt worden. Bürgermeister Christoph Huber, Rechts- und Ordnungsamtsleiterin Ellen Nonnenmacher und Dagmar Koerstein, Leiterin der Baurechtsabteilung, ließen dem Ortschaftsrat Haltingen die Begründung zukommen.

Vom Antragsteller beabsichtigt war es, westlich des Weilwegs einen Aussiedlerhof zu errichten: ein Wohnhaus mit rund 120 Quadratmetern Wohnfläche, eine Geräte- und Mehrzweckhalle mit 210 Quadratmetern, Personal- und Sozialräume mit 50 Quadratmetern, sowie Stellplätze und Garagen zu den bereits bestehenden Geräteschuppen, dazu eine Trafo-Station und einen Technikraum. Um den Aussiedlerhof herum stehen rund zwei Hektar Fläche für die Bewirtschaftung zur Verfügung. Geplant war hierbei die Ziehung von Kulturen in Substraten, und die Errichtung von Folientunneln und Hagelschutznetzen für die bestehenden Beeren- und Obstkulturen.

Die Fachbehörden kamen nach der Prüfung zum Schluss, dem im Außenbereich liegenden Projekt keine Zulassung zu erteilen, da die Erschließung nicht gesichert sei und öffentliche Belange beeinträchtigt würden. Eine ausreichende Straßenerschließung sei nicht gegeben.

Außerdem sei der Weilweg im Radverkehrskonzept als Basisroute für Radfahrer ausgewiesen und werde von vielen Schülern genutzt. Der Wasserverband Südliches Markgräflerland habe einem privaten Anschluss an die Verbandsleitung nicht zugestimmt. Auch stünde keine Kleinkläranlage für die Beseitigung von Abwasser zur Verfügung.

Schließlich sei vom Regionalverband Hochrhein-Bodensee eine Grünzäsur zwischen Haltingen und Weil festgelegt worden, und eine Intensivkultur würde den Erholungsraum beeinträchtigen, zumal der Bereich zwischen Tüllinger Berg und Römerstraße länderübergreifend genutzt werde.

Eugen Katzenstein (UFW) fand den Bescheid nicht ganz schlüssig, für die Abwasserbeseitigung hätte man eine Lösung finden können, und sich durch die Ablehnung außerdem Möglichkeiten verbaut, die durch die Aussiedlung freiwerdenden Gebäude im Dorf als Wohnraum zu gewinnen. Dem Antragsteller stünde noch der Rechtsweg offen, meinte Ortsvorsteher Michael Gleßner.

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