Weil am Rhein Keinen weiteren Käfer gefunden

Weiler Zeitung
So sieht die Larve eines Laubholzbockkäfers aus. Sie wurde in einer Pappel im Rheinhafen Weil gefunden. Fotos: zVg Foto: Weiler Zeitung

Landratsamt gibt Entwarnung: Asiatischer Laubholzbockkäfer im Rheinhafen hat sich offenbar nicht ausgebreitet

Weil am Rhein. Nach dem vom Landratsamt Lörrach Anfang April gemeldeten erneuten Befall mit dem Asiatischen Laubholzbockkäfer im Rheinhafen Weil sind die umfassenden Quarantänemaßnahmen rund um den Fundort erfolgreich abgeschlossen. Es ist kein weiterer Laubholzbockkäfer gefunden worden, teilte das Landratsamt gestern mit.

Auf der Grundlage einer nationalen Leitlinie und der europäischen Pflanzenquarantänerichtlinie zur Bekämpfung des Laubholzbockkäfers mussten in den vergangenen Wochen zahlreiche Bäume im Umkreis von hundert Metern um den Befallsort gefällt und verbrannt werden. So soll verhindert werden, dass sich der Käfer über bereits abgelegte Eier weiter vermehrt.

Der Asiatische Laubholzbockkäfer ist ein in Ostasien heimischer Holzschädling, der städtische Baumbestände ebenso wie den Obstanbau und die Laubwälder bedroht. Die Larven des Käfers bohren sich in das Holz gesunder Laubbäume und können diese innerhalb weniger Jahre absterben lassen.

Daher gilt der Asiatische Laubholzbockkäfer in der Europäischen Union und der Schweiz als Quarantäneschädling, dessen Ausbreitung in Europa verhindert werden muss. Zu den wichtigen Quarantänemaßnahmen gehört die vorsorgliche Fällung und Untersuchung von Laubbäumen in der Umgebung des Fundorts.

Das Landratsamt Lörrach bittet die Bürger, Verdachtsfälle unverzüglich dem Fachbereich Landwirtschaft und Naturschutz unter Tel. 0 76 21/4 1044 02 oder 4 10  44 03 oder per E-Mail unter landwirtschaft@loerrach-landkreis.de zu melden. Sehr hilfreich sind laut Landratsamt Fotos von befallenem Holz, Käfern oder Larven. Wenn möglich, sollten verdächtige Käfer zur Bestimmung durch Fachleute gefangen und in einem Glas aufbewahrt werden.

Die Bürger werden außerdem darauf   hingewiesen, dass jegliches Laubholz, Äste von Baumschnitt, Baumstämme und Brennholz nur nach einer Kontrolle durch das Landratsamt aus der zwei Kilometer großen Quarantänezone in Weil am Rhein transportiert werden dürfen – es sei denn, es wird zu einer maximalen Partikelgröße von einem Zentimeter gehäckselt oder zur Grünschnitt-Sammelstelle innerhalb der Quarantänezone gebracht.

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