Weil am Rhein Säumige werden mit Parkkralle gepackt

Weiler Zeitung

Einführung hat sich bewährt und bezahlt gemacht

Die Einführung der Parkkralle macht sich in Weil bezahlt. Einerseits werden die säumigen Sünder gepackt. Auf der anderen Seite führt der Einsatz dazu, doch lieber schnell das Knöllchen zu zahlen.

Weil am Rhein. Sonderlich beliebt machen sich die Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes bei den Besitzern der betroffenen Autos nicht. Wenn sich der Kofferraum öffnet, die Einzelteile nach und nach an den Reifen gelegt und die Parkkralle verschlossen wird, muss der ausstehende Betrag zwangsläufig gezahlt werden. Allein in diesem Jahr kam die Kralle bereits 40 Mal zum Einsatz. Die damit verbundenen Einnahmen summieren sich auf rund 17 000 Euro. „Es zeigt Wirkung“, bilanziert Christine Krauth vom Ordnungsamt. Ihr Kollege von der Stadtkasse, Torben Stoffel, zieht ein ähnlich positives Fazit der im Jahr 2013 angeschafften Parkkralle. „Es ist definitiv ein großer Erfolg. Die Zahlungsmoral hat unsere Erwartungen übertroffen.“

Die Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes müssen aber erst einmal die Autos der säumigen Zahler sehen. Diese fallen entweder dadurch auf, dass sie prägnante Kennzeichen besitzen oder ins Auge stoßende Autos fahren. Die zweite Alternative: Bei einem erneuten Falschparken wird das Kennzeichen über die elektronischen Handerfassungsgeräte übermittelt, woraufhin der Hinweis folgt, dass gegen den Fahrer bereits eine vollstreckungsreife Zahlung besteht.

Darunter fallen nicht nur nicht bezahlte Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten, sondern auch sämtliche andere Forderungen der Stadt Weil, die mit der Bezeichnung „Forderung in Vollstreckung“ versehen sind. Dann ist also das Mahnverfahren erfolglos für die Kommune verlaufen und auch die schriftliche Androhung, dass bei weiterer Nichtzahlung die Parkkralle angelegt wird.

Doch nicht nur die säumigen Zahler werden gepackt, sondern andere Falschparker sind gewarnt, bemerkt Krauth. So würden beispielsweise mit einem Knöllchen versehene Falschparker aus einem Parkhaus, in dem die Kralle an einem Auto befestigt wurde, direkt ihr Bußgeld bezahlen.

Wer sein Auto einlösen will, kann dies im Rathaus tun. Ist dieses nicht geöffnet, können sich die Betroffenen zur Polizei aufmachen, wo ebenfalls ein Schlüssel hinterlegt ist. In beiden Fällen muss aber auch gezahlt werden. Einen Extra-Aufschlag gibt es noch nicht.

Umfrage

Bargeld

Die FDP fordert Änderungen beim Bürgergeld. Unter anderem verlangt sie schärfere Sanktionen. Was halten Sie davon?

Ergebnis anzeigen
loading