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Weil am Rhein Tempo 30: Keine Aussicht auf Änderung

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Da die Dreiländergalerie hier in das Lichtraumprofil der Straße hineinragt, müssen Autos und Lastwagen langsamer fahren. Foto: Beatrice Ehrlich

Dem Bauherrn sei kein Fehler vorzuwerfen, argumentiert Bürgermeister Lorenz Wehrle.

Nun bleibt es also dabei: Auf der B 3 dürfen entlang der Dreiländergalerie auch künftig nur 30 Stundenkilometer gefahren werden. Den Bauherrn trifft an der Verletzung des Luftraumprofils keine Schuld, er kann daher auch nicht zu einem Rückbau verpflichtet werden. Bürgermeister Lorenz Wehrle räumte den Punkt, der in den vergangenen Monaten für viel Ärger bei Gemeinderäten und Bürgern gesorgt hatte, im Bauausschuss ein für alle mal ab. Mit detektivischem Spürsinn war der neue Verantwortliche im Bereich Bau der Frage nachgegangen, wie es hatte dazu kommen können, dass die Dreiländergalerie in den Lichtraum der Straße hineinragt – und damit die Geschwindigkeitsbegrenzung notwendig macht. Sein Fazit: Dem Bauherrn ist kein Fehlverhalten vorzuwerfen. Die Genehmigung für das Gebäude, genau so, wie es da steht, liegt lückenlos vor.

Die Straße ist in Richtung Gebäude geneigt, darauf fahrende Fahrzeuge auch

Die Dreiländergalerie reiche mit ihrer Verkleidung, wie vorgesehen, auf ihrer Westseite genau bis an die Grundstücksgrenze, führte Wehrle aus. Gleichzeitig werde die Fahrbahn aus Richtung Süden dort sehr schmal, wo aus Richtung Norden eine Linksabbiegerspur für die Einfahrt ins Parkhaus eingerichtet ist. Dadurch allein würde sich aber noch keine Lichtraumproblematik mit Lastwagen ergeben, wie sie das Regierungspräsidium Freiburg im Zuge der Abnahme im Jahr 2022 festgestellt hatte. Bei der genauen Durchsicht der Papiere habe Wehrle dann aber entdeckt, dass ein weiterer Aspekt im Genehmigungsverfahren wohl übersehen wurde, oder zumindest keine Rolle gespielt hat: Demnach ist die Fahrbahn der B 3 an dieser Stelle leicht in Richtung Dreiländergalerie geneigt, weil Regenwasser in diese Richtung ablaufen soll und dort aufgefangen wird. Diese Neigung würde sich auf die Fahrzeuge übertragen, die dort unterwegs sind, was bei größeren Lastern die Gefahr berge, mit den Vorbauten der Dreiländergalerie zu kollidieren. Um entsprechende Veränderungen am Gebäude vorzunehmen, würde ein siebenstelliger Betrag fällig, führte Wehrle, selbst Architekt, ins Feld. Dies sei dem Bauherrn nicht zuzumuten.

Es besteht die Tendenz, in Richtung Gegenfahrbahn auszuweichen

Einen weiteren Aspekt brachte Markus Rotzler, Leiter der Verkehrsabteilung im Rathaus, zur Sprache. Durch die Fahrbahnverengung wegen der Linksabbiegerspur würden Fahrer aus Richtung Süden dazu neigen, mit ihrem Fahrzeug leicht nach links auszuweichen. Langsameres, umsichtiges Fahren sei also auf diesem Streckenabschnitt der B 3 auch in dieser Hinsicht unbedingt geboten. Stadtrat Axel Schiffmann (UFW), der das Thema immer wieder im Gemeinderat aufs Tapet gebracht hatte, akzeptierte die Erklärung. Er tat aber noch einmal grundsätzlich seinen Unmut darüber kund, dass man den Wünschen des Bauträgers, bis zur Grundstücksgrenze zu bauen, nachgegeben habe und nun durch die Geschwindigkeitsbegrenzung das Nachsehen habe. Stadtrat Johannes Foege (SPD) dankte seinerseits Bürgermeister Wehrle dafür, dass man das Thema nun endlich zu den Akten legen könne.

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