Weil am Rhein. Zwei etwa sechs Zentimeter große Schildkröten haben Zollbeamte des Sachgebiets Kontrollen des Hauptzollamts Lörrach in einem Personenwagen am Grenzübergang Weil am Rhein-Autobahn gefunden. Er sei auf der Heimfahrt von einer Tunesienreise, gab der Fahrer, ein 37-jähriger Rheinländer, auf   Befragen an. Anzumelden habe er nichts. Hinter dem Fahrersitz in einem Schuhkarton, in den Luftlöcher eingeschnitten waren, fanden die Beamten bei der anschließenden Fahrzeugkontrolle die beiden Tierchen: Artengeschützte maurische Landschildkröten, wie eine eingehende Überprüfung ergab. Eine notwendige Einfuhrgenehmigung konnte der Reisende nicht vorweisen. Gegen den Mann wurde vor Ort ein Strafverfahren eingeleitet, anschließend durfte er weiterreisen. Da er die Reptilien offensichtlich gut behandelt hatte, hat sie ihm der Zoll zunächst überlassen. Allerdings sprach er ein Verfügungsverbot aus, bis eine artgerechte Unterkunft gefunden ist. „Lebende Tiere oder Pflanzen aus dem Urlaubsland sind keine Souvenirs“, sagt Antje Bendel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Lörrach, und fügt hinzu: „Der verantwortungsvolle Tourist weiß, dass die Nachfrage nach seltenen Tieren und Pflanzen deren Erhalt zusätzlich bedroht.“