Weil am Rhein (sif). Nicht nur Gemeinde- und Ortschaftsräte, sondern alle für die Stadt Weil am Rhein ehrenamtlich Tätigen bekommen künftig eine Entschädigungsleistung, wenn sie während der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit jemanden beauftragen müssen, in dieser Zeit pflege- und betreuungsbedürftige Angehörige gegen Entgelt zu betreuen.
Weil am Rhein Vereinbarkeit
Weiler Zeitung 09.02.2017 - 00:33 Uhr