Weil am Rhein (sif). Noch bis zum 31. Oktober hat die Stadt Zeit, ein neues Gutachten dem Landratsamt vorzulegen. Darin muss die Stadt untermauern, dass von dem Stuhlkreisel an der Einmündung der Zollfreien Straße in die Bundesstraße 3 keinerlei Gefahr ausgeht. Kann sie diesen Nachweis nicht erbringen, muss sie damit rechnen, dass die Stuhlskulptur auf diesem Kreisverkehrsplatz abgebaut werden muss.