Weil am Rhein Welche Gefahr geht vom Stuhlkreisel aus?

Weiler Zeitung
Ist der Stuhlkreisel bei Otterbach eine Gefahr für Autofahrer? Foto: Siegfried Feuchter Foto: Weiler Zeitung

Landratsamt: Stadt muss neues ein Gutachten zur Gefährdung vorlegen

Weil am Rhein (sif). Noch bis zum 31. Oktober hat die Stadt Zeit, ein neues Gutachten dem Landratsamt vorzulegen. Darin muss die Stadt untermauern, dass von dem Stuhlkreisel an der Einmündung der Zollfreien Straße in die Bundesstraße 3 keinerlei Gefahr ausgeht. Kann sie diesen Nachweis nicht erbringen, muss sie damit rechnen, dass die Stuhlskulptur auf diesem Kreisverkehrsplatz abgebaut werden muss.

Gleiches gilt womöglich auch für den Obeliskkreisel an der B 3/B 317 vor der Einfahrt zum Insel-Parkhaus. Allerdings hat die Stadt im Zusammenhang mit diesem Kreisel noch keine Antwort auf die dem Landratsamt (Fachbereich Straßen) bereits im Mai 2015 vorgelegten Sicherheitsaudits erhalten.

Im Übrigen hat der Gutachter laut Erster Bürgermeister Christoph Huber damals festgestellt, dass nicht der Obelisk auf diesem Kreisverkehrsplatz ein Problem darstelle, sondern vielmehr die am Kreisverkehr stehenden Laternenmasten der Straßenbeleuchtung.

Mitte Juli hatte das Landratsamt in einem Schreiben an die Stadt festgestellt: „Die Erhöhung der Verkehrssicherheit verfolgt das Land zum Beispiel durch die politische Verankerung bei der ’Vision Zero’. Aus dieser Verantwortung ergibt sich, dass keine Gefahrenstellen im Verkehrsraum zulässig sind. In einer Abwägung ist auch unlogisches beziehungsweise unerklärliches und auch schuldhaftes Verhalten von Verkehrsteilnehmern zu berücksichtigen.“

Will heißen: Kann ein Autofahrer, beispielsweise auch mit überhöhter Geschwindigkeit oder unter Alkohol- und Drogeneinfluss, in ein Kunstwerk auf einem Kreisverkehrsplatz fahren, dann liegt eine Gefährdung vor. „Wie sollen wir unter dieser Voraussetzung überhaupt einen Gutachter finden, der garantieren kann, dass sich an dem Kreisel bei allen Unzulänglichkeiten kein Unfall ereignet?“, fragt sich Huber.

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