Weil am Rhein Wo Feuerwerk verboten ist

Weiler Zeitung

Silvester: In weiten Teilen der Gesamtstadt dürfen keine Raketen gezündet werden

Von Siegfried Feuchter

An Silvester lassen es wieder viele Leute krachen. Laut und bunt soll schließlich das neue Jahr begrüßt werden. Allerdings dürfte das Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr in Weil am Rhein deutlich kleiner ausfallen als in der Vergangenheit. Der Grund: Die Stadt wendet in einigen Bereichen das gesetzlich vorgeschriebene Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern an.

Weil am Rhein. Demnach dürfen in weiten Teilen keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Dazu gehören der Haltinger Ortskern, ein großer Bereich von Alt-Weil und der Leopoldshöhe, der östliche Teil von Friedlingen, ganz Ötlingen und gut die Hälfte von Märkt. Im Umkreis von Kirchen, historischen Gebäuden und Seniorenheimen gilt das Verbot – und zwar in einem Radius von 200 Metern. Denn gerade in diesen Bereichen bestehe eine erhöhte Brandgefahr, weiß Feuerwehrkommandant Klaus Gempp. Er hält das Verbot aus Sicherheitsgründen in jedem Fall für sinnvoll.

Auch die Notrufzentrale der Tierschutzorganisation „Tasso e.V.“ begrüßt das Verbot, denn sie stellt fest: „Was für viele von uns ein aufregendes Erlebnis ist, ist für Haustiere der reinste Stress. Tiere haben ein weitaus besseres Gehör als wir Menschen und reagieren wesentlich empfindlicher auf Lautstärke: Schnell wird der für uns ganz normale Spaß zur reinsten Qual für sie. In ihrer Not versuchen sie, der scheinbaren Gefahr durch panische Flucht zu entgehen.“

„Wir werden die Einhaltung des Verbots überwachen“, teilt das Rechts- und Ordnungsamt auf Nachfrage mit und weist daraufhin: „Wer gegen diese Verordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bestraft werden kann.“

Die Diskussion über ein eingeschränktes Silvesterfeuerwerk nach dem Motto „feiern statt feuern“ hatte der Haltinger Ortschaftsrat angestoßen und auf die Brandgefahren im dicht bebauten Ortskern mit zahlreichen Ökonomiegebäuden hingewiesen. Die Stadt wendet nun das gesetzlich geltende Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern an und bezieht sich dabei auf die erste Sprengstoffverordnung. Danach ist „das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern“ untersagt. Die Stadtverwaltung appelliert deshalb an alle Bürger, sich an das Verbot zu halten. Und diejenigen, die außerhalb der Verbotszonen Feuerwerkskörper abbrennen, sollen die Überreste von den öffentlichen Straßen und Plätzen beseitigen.

„Ich bin gespannt, ob das Verbot eingehalten wird“, sagt Feuerwehrkommandant Klaus Gempp, der die ausgewählten Gefährdungsbereiche für sinnvoll hält. Denn gerade in den Ortskernen mit historischer Bausubstanz besteht durch das Silvesterfeuerwerk eine erhöhte Brandgefahr, wenn jeder „unkontrolliert losballern“ kann. Gempp weist daraufhin, dass es in den zurückliegenden Jahren immer wieder an Silvester Brände gegeben hat. Denn auf Balkonen oder Terrassen befinden sich oft leicht brennbare Gegenstände. Und wenn eine Feuerwerksrakete sich dorthin verirrt, entsteht leicht ein Brand.

Weil die Feuerwehr um die mit einem Feuerwerk verbundenen Gefahren weiß, wird sie in der Silvesternacht in erhöhter Bereitschaft sein. Das heißt: Diejenigen Feuerwehrleute, die Bereitschaftsdienst haben, werden sich beim Feiern zurückhalten, um jederzeit einsatzbereit zu sein.

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