Weil am Rhein (dr). In den Morgenstunden des 19. März dieses Jahres war es in einer an eine Tankstelle grenzenden Autowerkstatt in Weil am Rhein zu einem Brand gekommen (wir berichteten). Gestern wurde der 19 Jahre alte Täter zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der junge Mann hatte in der Tankstelle als Aushilfskraft gearbeitet. Von einigen Arbeitskollegen sei er „angeleitet“ worden, wie man sich „Glimmstängel“ und Geld vom Chef unbemerkt in die Taschen stecken konnte. Dazu zeigten ihm die Kollegen die Aufzeichnungsgeräte der Überwachungskameras. Da der Beschuldigte unsicher war, ob er auf den Videoaufnahmen zu sehen war, sei er in die Werkstatt eingebrochen. Dabei habe er nicht nur die Aufzeichnungsgeräte sondern auch einen PC, ein iPhone, einige Umweltplaketten und 250 Euro Bargeld an sich genommen. Mit einer brennbaren Flüssigkeit setzte er die Werkstatt in Brand, um seine Spuren zu verwischen. „Ich wollte nur den Schreibtisch abfackeln. Nie hätte ich gedacht, dass die ganze Werkstatt ausbrennen würde“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Der Schaden liegt 200 000 bis 300 000 Euro. Durch einen raschen Einsatz der Feuerwehr konnte ein Übergreifen der Flammen auf die Tankstelle und die Zapfsäulen verhindert werden. Der Angeklagte leidet seit dem zwölften Lebensjahr unter ADHS und wurde deshalb schon in der Jugendpsychiatrie behandelt. Zu den vorgeworfenen Taten legte er ein volles Geständnis ab. Oberstaatsanwalt Otto Bürgelin billigte dem Angeklagten wegen dessen Vorgeschichte bei der spontan begangenen Brandstiftung eine verminderte Steuerungsfähigkeit zu. So sah er eine Jugendstrafe von zehn Monaten für angemessen an. Die Verteidigerin nannte diesen Strafantrag maßvoll. Sie wies darauf hin, dass ihr noch sehr junger Mandant von den „Kumpels“ an der Tankstelle regelrecht zu Straftaten angeleitet worden sei. So habe er in Panik die Beweise gegen sich vernichten wollen. Das Jungendschöffengericht unter Vorsitz von Axel Frick befand den Angeklagten des Diebstahls und der schweren Brandstiftung für schuldig und verurteilte ihn zu zehn Monaten Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem muss sich der Angeklagte in psychologische Behandlung begeben.