Wiesental Blutige Attacke mit der Wasserwaage

Werner Müller
Weil er seine Partnerin misshandelt hat, musste sich ein Mann aus dem Wiesental vor dem Schopfheimer Amtsgericht verantworten. Foto:  

Ein Fall von Partnerschaftsgewalt wurde vor dem Amtsgericht verhandelt.

Fast 178 000 Opfer von Partnerschaftsgewalt registrierte das Bundeskriminalamt im Jahr 2022 – gut neun Prozent mehr als im Jahr davor. Dabei sind die Rollen seit jeher klar verteilt: Fast immer, nämlich zu 80 Prozent, sind die Frauen die Opfer und die Männer die Täter.

Rohe Gewalt

Insofern war es ein typischer Fall, den das Amtsgericht Schopfheim kürzlich zu verhandeln hatte. Vor dem Kadi zu verantworten hatte sich ein 49-jähriger Mann aus einer Wiesentalgemeinde, der laut Anklageschrift im April 2022 seiner Ehefrau mitten in der Nacht mit der Faust mehrfach ins Gesicht schlug und ihr dabei unter anderem die Nase brach. Doch damit nicht genug. Zwei Stunden später kehrte er noch einmal in die Wohnung zurück und schlug erneut auf seine Partnerin ein – dieses Mal nicht nur mit der Faust, sondern auch mit einer Wasserwaage aus Metall. Obendrein riss er ihr mehrere Haarbüschel aus.

Zwei Angriffe

Bei den zwei Attacken habe er seiner damaligen Frau Blutergüsse, Platzwunden und erhebliche Schmerzen zugefügt, hielt die Staatsanwältin dem Angeklagten vor und verwies auf „blutige Fotos“, die das Ausmaß der gewalttätigen Angriffe belegen. Der Angeklagte sei sowohl wegen schwerer Körperverletzung als auch wegen Körperverletzung zu verurteilen, so die Staatsanwaltschaft.

Tatsächlich hatte das Amtsgericht bereits einen Strafbefehl gegen den Angeklagten erlassen, der dagegen allerdings Einspruch einlegte, weshalb der Fall nun im Hauptverfahren zu klären war. Die Verteidigerin des Mannes machte dabei gleich zu Beginn deutlich, dass ihr Mandant die Attacken an sich nicht abstreiten wolle.

Klarer Tathergang

„Der Tathergang ist klar“, so die Rechtsanwältin. Der Einspruch beziehe sich allein auf das Strafmaß. Ihr Mandant habe sich schriftlich bei seiner damaligen Partnerin entschuldigt. Sie führte zudem ins Feld, dass die Tat bereits zwei Jahre zurückliege und ihr Mandant bereits „erhebliche Folgen“ zu tragen habe. Das Scheidungsverfahren laufe. Er habe lange auf eine Versöhnung gehofft und leide sehr unter der Trennung, vor allem von seinen Kindern. Hinzu kämen gravierende gesundheitliche Beschwerden, erklärte die Verteidigerin und plädierte auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung.

„Schlimme Fotos“

Amtsrichter Stefan Götz verzichtete in Anbetracht des Schuldeingeständnisses des Angeklagten zwar auf eine ausführliche Beweisaufnahme. Er ließ allerdings keine Zweifel aufkommen, wie schwer die Vorwürfe hinsichtlich der Gewaltausübung wiegen, indem er sagte: „Die schlimmen Fotos erspare ich uns damit.“

Spätfolgen möglich

Die Staatsanwältin hielt dem Angeklagten zugute, dass er mit seinem nur auf das Strafmaß bezogenen Einspruch ein „Schuldbekenntnis“ abgelegt habe, dass die Tat schon länger zurückliege und dass er sich in der Zwischenzeit nichts habe zuschulden kommen lassen. Auf der anderen Seite habe er seiner Partnerin seinerzeit erhebliche Verletzungen zugefügt, die zudem „Spätfolgen“ nach sich ziehen könnten. Für die beiden Gewalttaten sei der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten und zwei Wochen zu bestrafen – ohne Bewährung, so die Staatsanwältin. Das Amtgericht verhängte gegen den 49-Jährigen schließlich eine Haftstrafe von acht Monaten – allerdings zur Bewährung ausgesetzt auf zwei Jahre. Außerdem machte es dem Mann zur Auflage, an seine ehemalige Partnerin 1000 Euro in zehn Raten à 100 Euro zu zahlen.

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