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Zell im Wiesental BLHV: Jagdgesetz nachbessern

Markgräfler Tagblatt
BLHV-Vorsitzender Fridolin Kummerer, die neue Schriftführerin Sandra Kiefer, der neue Kassierer Markus Böhler und der für 25 Mitgliedsjahre geehrte Edgar Zimmermann (von links). Foto: Hans-Jürgen Hege Foto: Markgräfler Tagblatt

Ortsverein Zell: Landwirte haben seit einiger Zeit mit der Schadensregulierung zu kämpfen

Es scheint Kluften zu geben zwischen Landwirten und Jägern, die tiefer sind als die Täler im Zeller Bergland. Im Mittelpunkt der Jahreshauptversammlung des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV) am Dienstag im „Löwen“ standen diesmal nicht die Regularien, sondern ein Vortrag über das neue Jagdgesetz.

Zell (hjh). Dies interessierte die anwesenden Landwirte weit mehr als der Kassenbericht mit dem Jahresgewinn von 75 Euro oder der Jahresbericht des Vorsitzenden Fridolin Kummerer, der betonte: „Wir hatten in diesem Jahr nur wenige Aktionen, also gibt`s auch nicht viel zu sagen.“ Dazu passte der Bericht von Schriftführer Willi Rümmele, der lediglich an den Besuch einer BLHV-Versammlung im Kreis Waldshut mit dem Landwirtschaftsminister erinnerte.

Zells Bürgermeister Rudolf Rümmele lobte den Ortsverein als wichtigen Dienstleister, „der für die Gemeinde immer ein kompetenter Ansprechpartner mit viel Sachverstand“ in Fragen der Landwirtschaft sei.

Nun aber zurück zur Frage, die in erster Linie für die augenscheinliche Zwietracht zwischen einigen Landwirten und einigen Jägern verantwortlich zu sein scheint: Wildschäden und die anschließende Schadensregulierung, die für Landwirte immer schwieriger zu handhaben ist. „Wir haben den Verdacht, dass man uns mehr und mehr Steine in den Weg legt, um uns den Wildschadensanspruch madig zu machen“, bekannte BLHV-Referent Michael Nödl, nachdem er die Regelungen des neuen Jagdgesetzes, das nach Meinung des BLHV unbedingt nachgebessert werden sollte, an den Pranger gestellt hatte.

Weder die Gemeinde als Mitglied der Jagdgemeinschaft (JG) noch die übrigen Mitglieder der Interessengemeinschaft hätten noch etwas zu melden, wenn es um die Wildschäden gehe. Vielmehr sei jeder Eigentümer des beschädigten Grundstücks für sich selbst verantwortlich, so Nödl. Innerhalb einer Woche seien Wildschäden an die Gemeinde zu melden, die erteile eine Bescheinigung über die Meldung und reiche sie dem Jagdpächter weiter, der für den Schaden aufzukommen habe. Reagiere der nicht, müsse der Geschädigte das gesetzliche Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung in Gang setzen.

Aber gerade das Mahnverfahren habe es in sich. Inzwischen dürften Kommunen den Schätzer nicht mehr von Amts wegen bestellen. Er müsse entweder vom Geschädigten oder vom Landwirt bestellt und bezahlt werden – und verliert nach Auffassung des BLHV damit automatisch den Status der Unbefangenheit, was noch unterstrichen wird durch die Tatsache, dass die Gutachten deshalb vor Gericht nicht mehr gelten. Damit würden die Gutachten völlig wertlos.

Auch deshalb plädierte Nödl für „saubere Jagdpachtverträge“. Den Sinn solcher Verträge, die der BLHV seinen Mitgliedern als Muster zur Verfügung stelle, bezweifelten einige Anwesende allerdings vehement.

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