Aber gerade das Mahnverfahren habe es in sich. Inzwischen dürften Kommunen den Schätzer nicht mehr von Amts wegen bestellen. Er müsse entweder vom Geschädigten oder vom Landwirt bestellt und bezahlt werden – und verliert nach Auffassung des BLHV damit automatisch den Status der Unbefangenheit, was noch unterstrichen wird durch die Tatsache, dass die Gutachten deshalb vor Gericht nicht mehr gelten. Damit würden die Gutachten völlig wertlos.
Auch deshalb plädierte Nödl für „saubere Jagdpachtverträge“. Den Sinn solcher Verträge, die der BLHV seinen Mitgliedern als Muster zur Verfügung stelle, bezweifelten einige Anwesende allerdings vehement.