Zell im Wiesental Einheitliche Gebührensätze für alle Friedhöfe

Markgräfler Tagblatt
Der Zeller Friedhof bringt einen hohen Unterhaltungsaufwand mit sich. Foto: Archiv Foto: Markgräfler Tagblatt

Gemeinderat: Neue Friedhofssatzung für die Zeller Begräbnisstätten beschlossen / Künftig freie Wahl des Bestattungsorts

Zell (pele). Der Gemeinderat hat die neue Friedhofssatzung am Montag einstimmig beschlossen. Wichtigste Neuerung: Jeder Verstorbene darf auf einem beliebigen Friedhof in Zell oder seinen Ortsteilen bestattet werden; bisher musste er in dem Friedhofsbezirk bestattet werden, in dem er zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Friedhöfe finden sich in Zell, Atzenbach, Mambach und Gresgen. Für sämtliche Friedhofe gelten künftig einheitliche Gebührensätze.

Ziel der neuen Satzung (die bisherige stammt aus dem Jahr 1998) ist es, den Deckungsgrad der Kosten für das Bestattungswesen in Zell auf 51 Prozent anzuheben. Zuletzt war der Deckungsgrad lediglich bei 29 Prozent gelegen, während größenmäßig vergleichbare Kommunen etwa die Hälfte ihrer Kosten über Gebühren abdecken. Darauf hatte auch die Gemeindeprüfungsanstalt in ihrem letzten Prüfbericht hingewiesen und eine saubere Kalkulation gefordert.

Zuletzt erhöht waren die Gebühren im Jahr 2006 worden, und zwar um 20 Prozent. Die Kalkulation umfasst drei Teile: Die Grabnutzungs- gebühr, die Bestattungsgebühr und die Gebühr für die Nutzung der Leichenhalle.

Angeboten werden Reihengräber, Urnenreihengräber, Urnenplattengräber, anonyme Urnengräber, Wahlgräber, Urnenwahlgräber und Ehrengräber. Ein Reihengrab kostet den Nutzer beispielsweise 730 Euro, die Gesamtkosten liegen bei 1461 Euro, ein Urnenreihengrab liegt bei 511 Euro (1023 Euro).

Thomas Kaiser (SPD) sagte, die Erhöhung der Gebühren sei notwendig, das jetzige Maß sollte aber wieder eine zeitlang gehalten werden. Wichtig sei, dass man nun einheitliche Gebührensätze anbiete. „Man muss klar sehen, dass gerade der Zeller Friedhof aufgrund seiner Hanglage einen riesigen Unterhaltungsaufwand mit sich bringt“, betonte Kaiser. Auch in den kommenden Jahren werde die Stadt hierfür Geld in die Hand nehmen müssen. Dabei müsse auch der Wendeplatz für Pkws gut in Schuss gehalten werden.

Klaus Wetzel (CDU) begrüßte ebenfalls die Gebührengleichheit, stellte allerdings in Frage, ob diese auf fundierter Basis stehe, wenn eine Tieferlegung von Verstorbenen etwa auf den Friedhöfen in Mambach oder Gresgen nicht angeboten werde. Trotz topographischer Probleme wollte Bürgermeister Rudolf Rümmele eine solche Variante in den genannten Orten aber nicht grundsätzlich ausschließen.

Wetzel meinte weiter, die Ortschaften hätten gern eine Mitsprachemöglichkeit bei der Vergabe von Bestattungsplätzen gehabt, was aber nicht möglich sei. Schließlich sei nicht auszuschließen, dass Beerdigungen zunehmend in die Außenorte verlagert würden und dort der Platz knapper werde. Nicht vergessen dürfe man auch, dass auf den Friedhöfen in den Außenorten manches von den Bürgern noch in Eigenregie erledigt werde, so Klaus Wetzel.

Bürgermeister Rümmele glaubt eher nicht, dass es zu einem „Bestattungstourismus“ kommt; man werde die Entwicklung allerdings genau beobachten. Ohnehin gehe der Trend zur platzsparenden Urnenbestattung.

Andrea Friedrich (FW) bekräftigte ebenfalls die Notwendigkeit, das Bestattungswesen organisatorisch in eine neue Satzung zu gießen. Sie forderte darüber hin-aus, dass die Einnahmen künftig mehr in die Unterhaltung der Grabanlagen fließen. Außerdem bat Friedrich die Verwaltung, beim Satzungswechsel – die neue tritt am 1. Juli in Kraft – im Hinblick auf die Gebühren eine gewisse Karenzzeit walten zu lassen.

Dies sicherte der Bürgermeister zu. Man werde hier seitens der Stadt „wohlwollend“ vorgehen und sicher keine Streitfälle provozieren.

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