Zell im Wiesental Moderate Lösung für Top-Halle

Markgräfler Tagblatt
Die neue Zeller Stadthalle kann ab kommender Woche wieder für Veranstaltungen genutzt werden. Foto: Peter Schwendele Foto: Markgräfler Tagblatt

Gemeinderat Zell legt Gebühren für die Nutzung fest

Ab 1. Mai steht die komplett sanierte und erweiterte Stadthalle wieder für Veranstaltungen zur Verfügung. Mit welchen Kosten Vereine und sonstige Veranstalter künftig zu rechnen haben, wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag festgelegt.

Zell. Folgende Veranstaltungen sollen in der Halle zugelassen werden: Sportveranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen, Privatfeiern von Zellern und Auswärtigen sowie Delegiertentagungen, Gautage, Verbandstage und Ähnliches. Für letzteren Bereich muss allerdings ein örtlicher Bezug vorliegen. Die bisherigen Hallennutzungsgebühren galten seit 2008.

Beispiele für die Neuregelung: Bei einer Sportveranstaltung mit bis zu hundert Mitwirkenden und Zuschauern wird künftig ein Nutzungsentgelt von 200 Euro veranschlagt. Eine kommerzielle oder kulturelle Veranstaltung von Zeller Vereinen liegt in der kleinsten Einheit (bis 269 Personen) bei 400 Euro.

Thomas Kaiser (SPD) sagte, mit den neuen Regelungen haben man ein gerechtes Ergebnis festgelegt. „Wir wollten keine Pauschalen, sondern umsatzabhängige Gebühren“, betonte der SPD-Fraktionssprecher. Die Vereine würden künftig „nur unwesentlich“ schlechter gestellt; im Jugendbereich gebe es praktisch keine Erhöhung. „Wir haben jetzt eine Top-Halle und sind bei den Gebühren, außer bei Privatveranstaltungen, trotzdem kaum nach oben gegangen“, freute sich Kaiser. Er regte an, eventuell auf die angedachte „Winterpauschale“ (Heizkosten) zu verzichten.

Diesen Schritt wollte Thomas Schmidt für die CDU-Fraktion nicht komplett mitgehen. Die von der Verwaltung vorgestellte Berechnung könne die Union vollumfänglich teilen.

Andrea Friedrich (FW) sprach von einer „moderaten, vertretbaren Lösung“, wobei auch ihre Fraktion die „Winterpauschale“ für diskussionswürdig halte. Weiterhin regte sie an, die Gebühren für die ortsansässigen Firmen niedriger anzusetzen, da speziell in diesem Bereich doch ein großer Sprung nach oben zu verzeichnen sei.

Grundsätzlich stand die Frage im Raum, ob für die Gebührenordnung ein Rahmen in Form einer ordentlichen Satzung angebracht ist. Fachbereichsleiterin Luzia Philipp legte dar, dass derartige Verwaltungsvorgänge sowohl auf öffentlich-rechtlicher als auch auf privatrechtlicher Basis regelbar seien. Bisher habe man in Zell diese Thematik privatwirtschaftlich geregelt.

FW-Sprecherin Friedrich hatte nichts gegen eine Satzungsregelung einzuwenden, betonte aber, dass diese Form dann aber auch für alle anderen Hallen in Zell und den Ortsteilen angewendet werden müsse. Die Thematik wurde vom Ratsgremium zurückgestellt. Die Räte waren sich einig, das für die neue Halle beschlossene Regelung erst einmal ein Jahr „laufen zu lassen“.

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