Ärger um Hunde und ihren Kot in Schopfheim Stadt verweist auf Regelwerk

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Ein junger Hund Foto: Pixabay

Bei der Stadt häufen sich aktuell die Beschwerden über Hunde und ihre Hinterlassenschaften.

Spaziergänger, Radfahrer, Grundstückseigentümer und Jagdpächter hätten der Stadtverwaltung von Vorfällen berichtet, in denen es um Gefährdung und Belästigung durch freilaufende Hunde und um Verunreinigungen durch Hundekot geht, heißt es in der Mitteilung der Stadt weiter.

Die Verschmutzung durch Hundekot auf Straßen, Wegen, Plätzen, öffentlichen Grünanlagen und sogar auf Parkplätzen gehen zu Lasten der Allgemeinheit, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Nicht selten komme es zu Konfrontationen zwischen Hundehaltern und anderen Mitbürgern. Derartige Spannungen könnten nach Auffassung der Stadtverwaltung vermieden werden, wenn sich als Hundehalter an die Polizeiverordnung hielten. Hier die wichtigsten Regeln:

Tiere sind so zu halten, dass niemand gefährdet wird oder Lärm oder Geruch mehr als den Umständen nach unvermeidbar gestört oder erheblich belästigt wird.

Hunde dürfen nicht ohne die Begleitung einer Person, die jederzeit auf das Tier einwirken kann, frei herumlaufen. Freilaufende Hunde dürfen niemanden erheblich belästigen oder gefährden.

Innerorts sind Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen an der kurzen Leine zu führen. Im Außenbereich gilt dies auf Gehwegen, die für Radfahrer freigegeben sind, auf Radwegen, auf dem Fußweg am Friedhof Langenau und auf den Wegen im Gewann Müschelen.

Hunde, die dazu neigen, Menschen zu belästigen oder die sonst bösartig sind, müssen außerhalb der Wohnung einen Maulkorb tragen und an kurzer Leine geführt werden.

Hunde dürfen nicht auf Kinderspielplätze.

Hunde sollen ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, auf Feldwegen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich sachgerecht zu entsorgen. Die Hundetüten gibt es kostenlos im Stadtbüro.

Hunde – außer Blindenhunde – sind auf dem Wochenmarkt nicht erlaubt.

Frei laufende Hunde dürfen fremde Personen nicht anspringen oder gefährden. Je nach Vorfall kann ein Tier als gefährlicher Hund eingestuft werden.

Das gängige „Querfeldeinlaufen“ ist während der Nutzungszeit für Hundehalter und ihre Tiere verboten.

Die Stadtverwaltung weist darüber hinaus darauf hin, dass Verstöße eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einer Geldbuße geahndet werden können.

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