Aitern Abweichung von den Gebührenvorschlägen

Die Oberbadische
Mit der Rathaussanierung in Aitern wird dieses Jahr nicht mehr begonnen. Foto: Peter Schwendele Foto: Die Oberbadische

Aitern: Wasser und Abwassersituation diskutiert / Rathaussanierung nicht mehr 2020

In der jüngsten Gemeinderatssitzung ging es um die Wasserversorgung. Meike Schelshorn vom Rechnungsamt des GVV Schönau stellte dar, dass die Wassergebühren kostendeckend erhoben werden müssen. Sie erläuterte ausführlich die Kalkulation und beantwortete offene Fragen.

Aitern. Da für zwei Quellen wasserrechtliche Erlaubnisse nötig werden, sieht sie wenig Einsparpotenzial. Vorgeschlagen wurde eine Verbrauchsgebühr von 4,56 Euro pro Kubikmeter. Das hätte eine Gebührenerhöhung gegenüber dem Vorjahr von 1,06 Euro bedeutet.

Bürgermeister Manfred Knobel sah die Festsetzung der Verbrauchsgebühr auf 4,56 Euro als zu hoch an und schlug stattdessen eine Erhöhung der Verbrauchsgebühr auf 3,90 Euro und eine Erhöhung der Grundgebühr auf 18 Euro pro Jahr vor. Er betonte, dass Wasser kein Gut werden solle, das sich niemand mehr leisten kann. Landrätin Dammann habe indes zugesagt, das Landratsamt werde die Gemeinden beim Thema Wasser unterstützen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Verbrauchsgebühr des Jahres 2021 auf 3,90 Euro pro Kubikmeter und die Grundgebühr auf 18 Euro pro Jahr festgesetzt.

Sodann ging es um die Abwasserbeseitigung. Die Verwaltung schlug vor, die Gebührenobergrenze von 5,58 Euro pro Kubikmeter für das Jahr 2021 festzusetzen. Meike Schelshorn erklärte auch hier den Sachverhalt. Die Abwassergebühren müssen kostendeckend erhoben werden. Letztes Jahr hat die Gemeinde den Generalentwässerungsplan beschlossen. Die Kosten hierfür in Höhe von 17 850 Euro werden erst 2021 anfallen. Schelshorn wies darauf hin, dass bei einer Kostenüberdeckung diese innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden müsse. Bürgermeister Knobel schlug einen Gebührensatz von fünf Euro pro Kubikmeter vor. Der Gemeinderat folgte diesem Vorschlag einstimmig.

Ein weiteres Thema in der Sitzung war die Initiative Motoradlärm. In der letzten Sitzung der Verbandsversammlung wurde angeregt, dass der Gemeindeverwaltungsverband Schönau der Initiative beitreten soll. Die Mitgliedschaft ist allerdings Städten, Gemeinden und Landkreisen in Baden-Württemberg vorbehalten. Der Gemeindeverwaltungsverband kann demzufolge nicht Mitglied werden. Deshalb wird von der Verbandsverwaltung empfohlen, dass jede Verbandsgemeinde eigenständig darüber entscheidet, ob sie Mitglied werden möchte. Einstimmig wurde beschlossen, dass die Gemeinde Aitern Mitglied der Initiative wird.

Bürgermeister Knobel teilte mit, dass das Biosphärengebiet die Instandsetzung der Infotafel beim Ortseingang nicht fördern wird. Er wil sich erkundigen, ob eine Förderung über ELR-Mittel möglich ist. Zur Rathaussanierung berichtete Knobel, dass eine Anfrage bei Firmen ergeben habe, dass dieses Jahr nicht mehr damit begonnen werden kann. Wichtig sei, dass eine Arbeitsvergabe in diesem Jahr stattfinde, um Fördermittel zu erhalten. Der Bürgermeister teilte noch mit, dass die Straße zum Matrihof geteert wurde.

Bei den Breitbandarbeiten sind bei der Belchenhalle Schäden entstanden. Die betreffende Firma wolle die Schäden selbst reparieren. Dies lehnt die Gemeinde ab. Es liegen bereits Angebote für das Geländer, die Mauer und den Fahnenmast vor.

Des Weiteren teilte der Bürgermeister mit, dass noch dieses Jahr die Breitbandarbeiten im Ortsteil Holzinshaus fertiggestellt werden sollen. Hierzu erteilte die Gemeinde keine Einwilligung beim Zweckverband in Lörrach. Bevor die Arbeiten in Aitern nicht fertiggestellt sind, wird Holzinshaus nicht freigegeben, so der Kurs.

Schließlich ging es um den Spielplatz. Für dessen Wiederherstellung gibt es zwei Varianten: Entweder man stellt ihn genauso her, wie er vorher war, oder man nimmt ein Vergleichsangebot an und ist in der Gestaltung freier. Das Gremium tendierte zum Vergleichsangebot. Es soll eine Projektgruppe gebildet werden.

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