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Auggen Bahnurteil fällt am 12. April

Weiler Zeitung

Ausbau: Klage von Auggen und Müllheim / „Optimierte Kernforderung 6“ laut Gericht „nicht vorzugswürdig“

Die Auggener Abordnung zur mündlichen Verhandlung in der Klage der Gemeinden Auggen und Müllheim gegen die Ausbaupläne der Bahn vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig konnte sich sehen und hören lassen. Das war das Fazit, das Bürgermeister Fritz Deutschmann und Rechtsanwalt Dario Mock in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats zogen.

Auggen (do). „Wir sind gut vorbereitet in diese Verhandlung gegangen. Alle Punkte wurden diskutiert“, sagte Mock. Mit in der Delegation in Leipzig war der für die Gemeinde ehrenamtlich tätige Sachverständige Axel Baßler.

Einen breiten Raum habe die Hochwasserdiskussion im Bereich der Kreuzung der Trasse mit dem Klemmbach eingenommen, berichtete Mock weiter. Hier seien die vorliegenden Planungen der Bahn nicht zu Ende gedacht gewesen. Die fünf Richter seien „extrem gut vorbereitet“ gewesen und hätten sich gerade in der Frage des Klemmbach-Durchlasses erstaunlich gut in der Topografie der Umgebung ausgekannt, sagte Mock.

Die klagenden Gemeinden hatten darauf bestanden, dass die von ihnen entwickelte so genannte „Optimierte Kernforderung 6“ (OKF6) vom Gericht geprüft wird. Wobei man hier die Antwort erhalten habe, diese Alternative sei „nicht vorzugswürdig“. Baßler fand es erstaunlich, dass die Richter durchaus auch über den juristischen Tellerrand hinausschauen konnten. Die Situation sei sehr individuell, so dass man daraus durchaus einen juristischen Sonderfall entwickeln könnte. Am 12. April wird das Gericht sein Urteil verkünden. Da es sich um die höchstmögliche Instanz handelt, sei dann keine Revision mehr möglich, sagte Baßler: „Dann ist die juristische Messe gelesen“.

Allerdings sei die Klage nur ein Mosaikstein im gesamten Procedere, mit dem die Gemeinden eine menschen- und umweltverträgliche Lösung für das dritte und vierte Gleis erreichen wollen, erinnerte Deutschmann. Dann sei wichtig, was auf der politischen Ebene läuft. Das Gericht habe den vorliegenden Planfeststellungsbeschluss lediglich aus formaljuristischer Sicht betrachten können. Die diskutierte Höchstgeschwindigkeit der Züge zum Beispiel könne nicht auf juristischem Wege entschieden werden. Mock lobte die Arbeit von Axel Baßler: „Das war ein Riesenbrocken, vor allem bei den technischen Fragen“, sagte er. „Da brauchen wir Juristen den Sachverstand, den wir nicht im Hause haben.“ Auch Bürgermeister Fritz Deutschmann und Gerhard Danner für den Gemeinderat dankten Baßler für seinen Einsatz. Baßler selbst meinte im Rückblick, es sei spannend gewesen, was das Gericht letztendlich interessierte. Um auf alle möglichen Szenarien eingehen zu können, habe er sich dreimal mit den Anwälten der Gemeinde und weiteren Fachleuten aus der Bürgerinitiative MUT getroffen und sich seit Dezember auf die Verhandlung vorbereitet.

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