Auggen (do). Noch bis zum Jahr 2019 wird die Gemeinde Auggen ihren Haushalt nach der kameralistischen Buchführung aufstellen, ab 2020 wird dann nach der doppelten Buchführung „Doppik“ gerechnet, wie sie das Neue Kommunale Haushaltsrecht verlangt. Die Frist 2016, die der Landtag von Baden-Württemberg für die Umstellung gesetzt hat, wurde später auf 2020 verlängert. Derzeit laufen in Auggen die Vorbereitungen für die Erfassung sämtlicher Vermögenswerte der Gemeinde, die im neuen Abrechnungssystem eine tragende Rolle spielen, erklärte JOchen Weber auf Anfrage der Oberbadischen.