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Bad Bellingen Absage für Spielhalle

Weiler Zeitung

Gemeinderat

Bad Bellingen (boe). Die Bad Bellinger können offenbar aufatmen: Die geplante Nutzungsänderung eines Ladengeschäfts an der Rheinstraße in eine Spielhalle wird wohl nicht realisiert. Der Bauantrag soll in der nächsten Gemeinderatssitzung am Montag, 11. Dezember, abgelehnt werden. Das sieht zumindest der Beschlussvorschlag der Verwaltung vor, wonach das gemeindliche Einvernehmen nach Paragraph 36 des Baugesetzbuchs versagt werden soll.

Verwiesen wird in den Verwaltungsunterlagen auf die Entscheidung des Landratsamts Lörrach: Laut Gemeinderatsvorlage wurde der Antrag auf Nutzungsänderung zwischenzeitlich durch die Baurechtsbehörde abgelehnt, da die beantragte Spielhalle gebietsunverträglich sei. Der Bescheid sei indes noch nicht rechtskräftig.

Im Zusammenhang mit der beantragten Nutzungsänderung für den Betrieb einer Spielhalle wird sich der Bad Bellinger Gemeinderat in einem weiteren Tagesordnungspunkt mit dem Erlass einer Veränderungssperre beschäftigen. Geplant ist, für den Bereich an der Rheinstraße eine städtebauliche Überplanung einzuleiten.

Darüber hinaus stehen auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am Montag, 11. Dezember, ab 18.20 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Fragen der Zuhörer sowie die Verabschiedung des stellvertretenden Gesamtkommandanten und des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Feuerwehr Bad Bellingen.

Außerdem geht es um die Änderung des Bebauungsplans „Hinterm Hof“ im beschleunigten Verfahren und den entsprechenden Satzungsbeschluss sowie die Beschaffung eines neuen Feuerwehrautos für die Abteilung Hertingen.

Der Bauausschuss tagt bereits um 18 Uhr.

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