Bad Bellingen Bürgermeister rügt Gemeinderat

Alexander Anlicker
Wolfgang Müller Foto: Archiv

Darf ein Gemeinderat seinen eigenen Antrag zur öffentlichen Sitzung öffentlich machen?

Bürgermeister Carsten Vogelpohl hat Gemeinderat Wolfgang Müller am Ende der jüngsten Gemeinderatssitzung unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ Geheimnisverrat vorgeworfen. „Sie haben nichtöffentliche Unterlagen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht“, wandte er sich an Müller. Die Kommunalaufsicht habe darauf hingewiesen, dass ein Ordnungsgeld von 50 Euro verhängt werden könne, sagte Vogelpohl und ergänzte, das man darauf verzichte. „Ich muss sie rügen und bei Wiederholung weitere Maßnahmen androhen.“

Sowohl Wolfgang Müller (Freie Wähler) als auch Tim Wessel (SPD) verwahrten sich gegen den Vorwurf. „Es sind unsere Anträge zur öffentlichen Sitzung gewesen“, erklärte Müller und ergänzte, dass der Bürgermeister verhindert habe, dass die Anträge öffentlich vorgetragen wurden.

Um was geht’s? In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19. Juni wurde über die Sanierung des Kurparkweihers beraten. Dabei kam es zur Diskussion zwischen dem Verfasser des limnologischen Gutachtens, Stefan Bruns, vom Büro Polyplan und Gemeinderat Wolfgang Müller, der in seinem Berufsleben als Biologe seinen Schwerpunkt bei der Limnologie (Gewässerkunde) hatte.

In der öffentlichen Sitzung am 11. September war ein Tagesordnungspunkt die Anträge von Müller und Wessel zur Änderung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 19. Juni. Beide bemängelten, dass die Äußerungen des Gutachters im Wortlaut wiedergegeben wurden, ihre Fragen und Aussagen jedoch nur unvollständig. In der Beratungsvorlage der Verwaltung waren die Änderungsanträge von Müller und Wessel nicht enthalten, sodass Bürger und Medienvertreter dem Tagesordnungspunkt nur schwer folgen konnten. Müller hatte daraufhin im Nachgang der Sitzung – in Absprache mit Wessel – ihre beiden Anträge zum öffentlichen Tagesordnungspunkt den Medien zukommen lassen, was ihm jetzt vom Bürgermeister, Verwaltung und Kommunalaufsicht als Geheimnisverrat ausgelegt wird.

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