Bad Bellingen Es gelten strenge Grenzwerte

Ines Bode
Schornsteinfegermeister Jochen Scheller sieht sich derzeit einer Fragenflut gegenüber. Foto: Ines Bode

Interview Der Bad Bellinger Schornsteinfegermeister Jochen Scheller äußert sich rund um den Austausch von Holz- und Kaminöfen.

Das liebste Winterinventar vieler Menschen ist zum heißen Thema geworden: Die Rede ist vom Kaminofen, der vor über zwanzig Jahren hierzulande als Schwedenofen Einzug hielt. Zum Jahresende müssen alte Öfen raus und die Kaminfeger stehen vor einer Fragenflut - zu Vorschriften und Ausnahmen äußerte sich Schornsteinfegermeister Jochen Scheller im Interview mit unserer Zeitung. Die Umstellung läuft seit zehn Jahren und basiert auf der ersten Bundes-Immissionsschutz-Verordnung von 2010. Sie nahm sich der „Einzelraumfeuerstätten“ an – aktuell gibt es bereits die vierte Verordnung.

Welche Öfen müssen stillgelegt werden? Alle Holz- und Kaminöfen, die zwischen 1995 und 2010 eingebaut wurden?

Es wird nun Zeit, denn die letzte Frist endet definitiv in rund elf Monaten. Betroffen vom Umtausch sind alle Kaminöfen sowie Heizkassetten für offene Kamine und Heizeinsätze von Warmluftkachelöfen.

Was muss ein Kaminofen erfüllen? Es heißt, dass er folgende Werte aufweisen müsse: Kohlenmonoxid: 1,25 Gramm je Kubikmeter Abgas. Feinstaub: 0,04 Gramm je Kubikmeter Abgas. Wirkungsgrad: 73 Prozent - ist das korrekt?

Soweit ja: Grenzwerte gibt es für Feinstaub und den CO-Gehalt. Ein Pelletofen muss jedoch strengere Grenzwerte einhalten als ein Scheitholzofen. Alle seit 31. Dezember 2014 errichteten Feuerstätten müssen die zweite Verordnung einhalten. Ihre Grenzwerte sind nochmals strenger und hier gibt es zusätzlich einen geforderten Wirkungsgrad.

Wenn sich nun jemand seinen gewohnten Kaminofen behalten und nachrüsten möchte – wie geht das?

Mit einem Feinstaubfilter: Es gibt zwei Arten von diesen Staubabscheidern: Elektrostatische Partikelabscheider und passive Staubfilter. Erstere sind teurer in der Anschaffung und benötigen einen Stromanschluss. Letztere funktionieren mit einem keramischen oder metallischen Körper, der ins Abgasrohr eingesetzt wird. Dazu sind längere Rohrstrecken notwendig und die Filterkassette muss zyklusweise getauscht werden. Wenn der Austausch nur mit großem Aufwand realisiert werden kann, oder jemand an einem teuren Designerofen festhält, ist die Nachrüstung sinnvoll.

Wie sehen die Kosten aus?

Die Kosten für einen elektrischen Filter belaufen sich auf mindestens 2000 Euro. Passive Filter liegen bei 600 bis 800 Euro, zuzüglich Einbaus.

Ein Wort zum Bestandsschutz – schließlich sind wir im ländlichen Raum: Sind auch alle vor 1950 errichteten Öfen betroffen? Oder fallen sie unter den sogenannten Bestandsschutz?

Bestandsschutz haben historische Feuerstätten und alle Feuerstätten in Gebäuden, die ausschließlich über Einzelraum-Feuerstätten beheizt werden - die also keine Zentralheizung besitzen. Hinzu kommen Kachelgrundöfen, offene Kamine sowie mit Holz beheizte Kochherde, Back- und Badeöfen.

Was ist dran am Reizthema Brennholzverbot? Laut Forstwirtschaft stamme ein Großteil aus Waldresten und Durchforstung. Die Holzindustrie kann es nicht nutzen und somit wäre wertvoller Rohstoff nur Abfall.

Momentan sind die Überlegungen von einem generellen Heizverbot mit festen Brennstoffen vom Tisch. Im Gegenzug werden jedoch die Grenzwerte der ersten Verordnung für neue Feuerstätten immer strenger, und die Kriterien für neue Schornsteine umfangreicher. Lichtblick ist, dass neue Öfen weniger Holz verbrauchen

Thema Neubau: Man meint, es gebe keine Probleme, aber das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht ab 2024 strengere Regeln für das Heizen mit Holz vor. Für Neubauten oder Neuanschaffungen gilt dann der neue Paragraf 71g, der eine Kombipflicht vorsieht: Der Verbraucher müsste zusätzlich eine Solar- oder eine Photovoltaikanlage einbauen. Außerdem muss die Heizungsanlage mit einem Pufferspeicher ausgestattet werden – welche Fragen müssen Sie als Bezirksmeister dazu oft beantworten?

Das GEG steht noch in den Startlöchern. Meines Wissens ist die Kombinationspflicht weggefallen. Ein Pufferspeicher bei Holz- und Pelletkesseln war schon vor dem GEG Pflicht und ist sinnvoll, da die Heizkessel besser ausgelastet sind und seltener starten müssen.

Zu guter Letzt die primäre Fachfrage: Haben Sie dieses Jahr schon jemandem Glück gebracht?

Wünsche an uns wurden bereits mehrfach vorgetragen – und tatsächlich gab es mal eine Kundin, die nach meinem Besuch sofort ein Lottolos kaufte und einen Gewinn verbuchen konnte.

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