Bad Bellingen Flächenverbrauch und Wohnungsnot

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Rot eingezeichnet im Abgrenzungsplan ist die Fläche des vorgesehenen Neubaugebiets „Im Tal“ in Bad Bellingen-Hertingen. Plan: zVg/Bad Bellingen Quelle: Unbekannt

Gemeinderat: Aufstellungsplan „Im Tal“ beschlossen / Erschließung „Rheinstraße Nord“ vermutlich ab 2025

In der letzten Gemeinderatssitzung im Jahr 2022 standen die Bebauungspläne „Im Tal“ in Hertingen und „Rheinstraße Nord“ im Fokus. Beide Themen wurden mehrheitlich, aber nicht ohne Diskussion befürwortet.

Bad Bellingen (sc). „Der Flächenverbrauch steht wenigen Wohnungen gegenüber“, stellte Britta Lüscher als Vertreterin des BUND eingangs der Beratungen über den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Im Tal“ fest. Es stelle sich seitens des BUND die Frage nach einem aktuellen Wohnungsbedarfsplan und den Umweltansprüchen.

Bürgermeister Carsten Vogelpohl sagte zu, dass der BUND im Rahmen der Planung gehört werden solle. Die für den Bebauungsplan vorgesehen Fläche wird bislang landwirtschaftlich genutzt und grenzt an ein Waldstück. Gebaut werden soll, um den Wohnbedürfnissen der ortsansässigen Bevölkerung gerecht zu werden, nicht unbedingt für die Fremdversorgung.

Hier kamen Zweifel unter den Gemeinderäten auf, ob sich die jungen Menschen aus Hertingen das Bauen überhaupt leisten könnten. Stadtplanerin Julia Messerschmidt stellte dann die mögliche Gestaltung mit insgesamt etwa 15 Doppelhäusern und Einzelhäusern rund um eine Ringstraße vor. Früher sei das Gebiet im Flächennutzungsplan als Bauland ausgewiesen gewesen, berichtete Messerschmidt, doch das sei heute nicht mehr so.

Streuobstwiesen würden als ökologisch minderwertige Flächen bezeichnet, erinnerte Niclas Heitz (CDU) daran, dass ein Baugebiet dieser Größe auch früher oder später die Erweiterung des Kindergartens und der Schule mit sich brächte. Wolfgang Müller (FW) erklärte, dass bei Starkregen hier Gefahr bestehe, da bereits früher Teile der Ortschaft verschlammt worden seien. Er habe Bedenken, dass hier ganz schnell etwas durchgesetzt werden solle, da ein zweistufiges Verfahren nicht durchgestanden werden könne.

Positiv fanden einige Räte die gute Ortsabrundung und die Tatsache, dass den Jungen im Ort Wohnraum zur Verfügung gestellt werden könne. Bei neun Ja-Stimmen und sieben Nein-Stimmen wurde dem Antrag mehrheitlich zugestimmt.

Beim Bebauungsplan „Rheinstraße Nord“ ist eine Fläche für einen möglichen Waldkindergarten vorgesehen. Zum einen wird es eine verdichtete Wohnbebauung, zum anderen im Randbereich eine kleinteilige Bebauung geben. Ausgleichsflächen sind vorhanden, eine Lärmschutzwand wird gebaut, der Erschließungsplan liegt vor und der Entwässerungsplan ist in Bearbeitung.

Bei zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung wurde auch dieser Plan mehrheitlich genehmigt. Mit diesem erneuten Aufstellungsbeschluss besteht nun Rechtssicherheit. Nach einem Satzungsbeschluss 2023 und dem Artenschutzausgleich wird vermutlich 2025 mit der Erschließung begonnen werden können.

Des Weiteren ging es in der Sitzung um kleiner Bauvorhaben wie Garagen oder Parkplätze.

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